Die Formulierung des Themas bedeutet nicht, die theologisch-kirchengeschichtliche Dimension auszuklammern – das wäre widersinnig –, sondern den Blick zu erweitern und teilweise zu verändern. Für die Zeit des Mittelalters und der Frühen Neuzeit sind Religion und Gesellschaft, Religion und Politik überhaupt nicht zu trennen. Bis ins 18. Jahrhundert hinein konnten soziale und politische Bestrebungen gar nicht anders als religiös formuliert werden, ebenso die künstlerischen Ausdrucksformen; und die Alltagskultur war mit der Kirche engstens verbunden, ja dadurch geprägt. Dieses gilt für die nachreformatorische Zeit ebenso wie für die vielen Jahrhunderte der kirchlich-religiösen Einheit des lateinischen, also die orthodoxen Ostkirchen ausschließenden Europa. Für den einzelnen Menschen entscheidend war der Pfarrzwang, die unveränderliche Zugehörigkeit zu einer bestimmten Pfarrei, und die Strukturierung des Lebens durch die sieben Sakramente Taufe, Firmung, Ehe, Abendmahl, Buße, ggf. Priesterweihe und Letzte Ölung.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Werkbundmitglieder,
innerhalb des Werkbundes-NRW hatte sich im Jahre 2015 die Gruppe »Künstlerische Bildung und Gesellschaft« gebildet.
Die Motive für diesen Zusammenschluss liegen im derzeitig mangelhaften Zustand der Künstlerischen Bildung in unserem Land.
Aus diesem Grunde lud die Gruppe zu einem Workshop mit kompetenten Persönlichkeiten aus den Lehr- und Vermittlungsbereichen der Künstlerischen und Kulturellen Bildung ein.
Der Workshop, der am 16. und 17.12. 2016 in Aachen an der RWTH stattfand, erarbeitete die wesentlichen Eckpunkte, die in ein Kongress-Konzept münden werden. Dieser Kongress soll 2018 stattfinden, um einen nachhaltigen gesellschaftlichen kulturpolitischen Diskurs über die Künstlerische Bildung anzustoßen.
Gegenwärtig wird fast jeder theoretische Erkenntnisgewinn in der jeweils gewünschten Richtung als methodisches Gebot und als Resultat der Logik des Verfahrens ausgegeben. Dabei dient die Berufung auf die Methode dazu, inhaltlich bereits getroffene Vorentscheidungen im Hinblick auf die Interpretation etwa eines historischen und soziologischen Stoffes zu stützen. Doch aus der bloßen Anhäufung von einzelnen empirischen Daten, die dann auf der Grundlage eines methodischen Verfahrens zu einem einigermaßen kohärenten Begriffssystem mit Anspruch auf Allgemeingeltung gebündelt werden, kann keine Wissenschaft entstehen. Denn der Einsatz einer bestimmten Erkenntnisweise und die Anwendung einer bestimmten Methode setzen bereits inhaltliche Überzeugungen über die Beschaffenheit der (physikalischen oder geschichtlich-sozialen) Welt voraus.