Renate Solbach: Brechung

Zur Dynamik individueller und sozialer Transformationsprozesse

1. Einleitung: Forschungsgegenstand ›Korruptiver Komplex‹

Korruptives Handeln als Teil des Wirtschafts- und Finanzrechts sowie als Thema geschichts-, sozial- und kulturwissenschaftlicher Untersuchungen ist seit vielen Jahren von großer Aktualität (Leyendecker 2003; Leyendecker 2007), das Thema hat weltweit »Hochkonjunktur« (Vollet 2003, V) und darüber hinaus eine lange Geschichte (Engels 2014; Grüne/Slanička 2010; Engels et al. 2009). Um die wirtschaftliche und politische Dringlichkeit der Prävention und Aufdeckung korruptiver Tatbestände zur Schadensbegrenzung deutlich zu machen, sei auf einige ›Fälle‹ vom Jahreswechsel 2016/2017 verwiesen: So werden im Februar 2017 mit Ramón Fonseca und Jürgen Mossack womöglich die Hauptverantwortlichen der als Panama Papers (2016) bekannten Affäre verhaftet (Herrmann/Obermaier, SZ 11./12. 02. 2017), im Januar 2017 werden in Regensburg der Oberbürgermeister und ein bekannter Bauunternehmer verhaftet, im Februar heißt es: »Die Regensburger Korruptionsaffäre erreicht die Sparkasse. Oberbürgermeister Wolbergs soll sich als Verwaltungsrat für ein zinsgünstiges Darlehen für Baulöwe Tretzel eingesetzt haben. Der gehörte dem Kontrollgremium ebenfalls an« (Glas, SZ 17.02.2017). Ebenfalls im Januar 2017 wird von einem Konflikt zwischen dem Airbus-Konzern und der Republik Österreich wegen der Lieferung von Kampfflugzeugen (Eurofightern) berichtet. »Bestechung, Schmiergeld, lukrative Geschäfte. Die schmutzige Seite des grenzüberschreitenden Wirtschaftens. […] Korruption ist in der Rüstungsbranche weit verbreitet« (Ott, SZ 26. 01. 2017). Im Dezember 2017 heißt es in der NZZ: »Odebrecht schmiert ganz Brasilien. Aussagen von Kronzeugen decken ein Korruptionssystem von ungeahntem Ausmass und beispielloser Effizienz auf« (Busch, NZZ 24. 12. 2017). Um die Aufzählung abzuschließen, sei die russische Sportlerin Julia Stepanowa erwähnt, die im Dezember 2016 in Berlin den »Anti-Doping-Preis des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins« erhält, weil sie vor den Olympischen Spielen 2016 »das Doping-System der russischen Leichtathletik [hat] auffliegen lassen«, selbst von den Spielen ausgeschlossen wurde, während zahlreiche russische Sportler teilnehmen durften. »Aus Sorge vor Racheakten ließ sich die Läuferin zur Preisverleihung von Colorado aus zuschalten« (FAZ 7. 12. 2016). Diese und andere korruptive Fälle wie die Beschäftigung von Familienmitgliedern durch Politiker sind Beispiele für individuelle und soziale Transformationen gerahmt als gesellschaftliche Veränderungsprozesse mit unbestimmtem Ausgang; die Feststellung scheint nicht übertrieben zu sein, dass es um Ereignisse geht, mit denen Geschichte vollzogen wird.

Eine belastbare juristische Definition des Begriffs Korruption gilt als problematisch (Walther 2011, 4; Dölling 2007, 2), da deren Merkmale auch auf andere Straftatbestände zutreffen können. Dölling (2007, 3) zitiert die Merkmalliste des Bundeskriminalamts:

Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats / zugunsten eines anderen / auf dessen Veranlassung oder aus Eigeninitiative / zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, / mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils / für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder / für ein Unternehmen (in wirtschaftlicher Funktion).

Ich schlage für den hier in Rede stehenden weiten Phänomenbereich den Begriff des korruptiven Komplexes vor; dazu gehören neben dem Begriff Korruption, der »kein juristischer Fachbegriff« (Walther 2011, 4) ist, die strafrechtlich definierten Tatbestände Bestechung (§ 334 Strafgesetzbuch), Erpressung, Begünstigung, Veruntreuung, Hinterziehung (Segment Steuerdelikt), Unterschlagung (Segment Eigentumsdelikt), mitunter alltagssprachlich zusammengefasst als Weiße-Kragen-Kriminalität, wie auch die eher populären Verfahrensbegriffe Vetternwirtschaft, Kavaliersdelikte, Schmiergeldzahlung sowie die mehr historisch beziehbaren Konzepte Günstlingswirtschaft, Nepotismus und Patronage. Korruptives Handeln kann prinzipiell in jedem sozialen Feld (z.B. im kulturellen, religiösen, ökonomischen, medizinischen, sportlichen, wissenschaftlichen) und in jedem gesellschaftlichen System vollzogen werden. Obwohl daher von einer universalen Struktur korruptiven Handelns auszugehen sein mag, scheinen dessen konkrete Erscheinungsformen kultur- und systemspezifisch zu sein. So wird von manchen Staaten berichtet, öffentliche und private Dienstleistungen wie besonders auch medizinische Leistungen nur gegen Zuwendungen an den betreffenden Sachbearbeiter oder Spezialisten zu erhalten.

Auf wissenschaftlicher Ebene stellt korruptives Handeln »einen multidisziplinären Forschungsgegenstand« (Walther 2011, 4) dar. In der Forschung werden »situative« und »strukturelle« Korruption (Dölling 2007, 16) unterschieden, die man – beiläufig – mit den Sprichwörtern ›Gelegenheit macht Diebe‹, ›Eine Hand wäscht die andere‹ und ›Geld regiert die Welt‹ als kulturgeschichtliche Referenzen erläuern könnte, die auf die geschichtsmächtige Bedeutung von Geld und Macht verweisen.

Korruptives Handeln ist rechtswissenschaftlich als Straftatbestand (Missbrauch beruflicher, institutioneller oder privater Positionen zur individuellen Vorteilsbeschaffung) und kulturwissenschaftlich als Struktur und zugleich als Gegenstand sozialer Prozesse relevant (immer unter Anerkennung des Straftatbestands). Gemeinsam ist beiden disziplinären Zugriffen die Anerkennung der fundamentalen Bedeutung von (Ge-)Schenken und Gabentausch als individuell vollzogenen und verantworteten Handlungen. Spektakuläre Korruptionsfälle finden als Skandalmeldungen selbstverständliche Aufmerksamkeit in den Medien; rechts-, sozial- und kulturwissenschaftliche Forschung widmen dem Themenfeld Tagungen, Dissertationen, Fachartikel, Monographien, Handbücher (Dannecker/Leitner Hg. 2012; Grüne/Slanička Hg. 2010). Auf die enormen Schäden durch Korruption wird mit vielfältigen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Antikorruptionsinitiativen und -maßnahmen sowie Mitteln der Korruptionsprävention (Dölling 2007; zu Transparency International seit 1993, vgl. Eigen 2003) reagiert. In meinem kulturwissenschaftlichen Beitrag geht es um korruptives Handeln als strategisches Verfahren individueller und institutioneller Akteure, sich selbst sozial zu machen, indem sie andere sozial machen, was in der Regel zu negativer Individualisierung bzw. Selbstmachung führt.

Positive Individualisierung durch korruptives Handeln liegt vor, wenn der Akteur nicht zum eigenen Vorteil, sondern ›im Namen von‹ handelt, d.h. wenn Korruption eine programmatische, wertbezogene Dimension besitzt. Dies trifft z.B. auf jene Fälle zu, in denen während des Zweiten Weltkriegs Wachpersonal von Konzentrationslagern bestochen wurde, z.B. um die Freilassung jüdischer und anderer Häftlinge zu erreichen (vgl. Angermund 1995). Diese korruptive Handlung weist über sich hinaus, weil sie eine sozial relevante Perspektive generiert. Auch mit ›ethischer Korruption‹ hat sich der schwedische Diplomat Raoul Wallenberg einen Namen gemacht.

2. Untersuchungsmaterial

Es dürfte nicht überraschen, dass ungeachtet der großen Zahl korruptiver Handlungen kaum selbstreflexive Äußerungen von Akteuren vorliegen, weder zum Erstimpuls noch zur Intention korruptiven Handelns, weder zur Identifizierung und Kontaktnahme mit einem geeigneten Handlungspartner noch zum Procedere des Vollzugs. So scheint das seit zwei Jahrzehnten intensivierte, auch historisch gerichtete Forschungsinteresse besonders auf jene Informationen angewiesen zu sein, die im Zuge gerichtlicher Verfahren gewonnen werden, wobei die Zugänglichkeit der Gerichtsakten mitunter eingeschränkt sein mag. Dabei handelt es sich um Textsorten wie Aussage, Geständnis, Entschuldigung der Angeklagten, um Dokumente wie Briefe und Kontoauszüge, um Gesetzestexte, Anklageschriften, Urteile und deren Begründungen, um mediale Textsorten wie Interview, Reportage, Rechercheergebnisse, Kommentar, Leserbrief. Hinzu kommen Formen empirischer Forschung wie Einschätzungsbefragungen von Amtsleitern und -mitarbeitern, von Angestellten in Unternehmen zur subjektiven Beurteilung der korruptiven Situation im eigenen Bereich. Auch je zeitgeschichtlich fundierte theologische und moralphilosophische Abhandlungen, literarische Gestaltungen, Entwürfe von Theorien der Korruption und forschungsgeschichtliche Texte stehen zur Verfügung.

3. Beispiel: Zur Erzählung von der Vertreibung aus dem Paradies (keine theologische Auslegung)

In der biblischen Erzählung von der Vertreibung aus dem Paradies überlässt Gott Adam und Eva das Paradies zur Realisierung einer idealen, unhistorischen Lebensform in freier Verfügung. Allerdings wirkt das Geschenk nicht völlig interessefrei. Denn Gott verlangt als Gegengabe von den ersten Menschen den Verzicht auf den Verzehr jener Früchte, die ihnen die absolute Erkenntnis von Gut und Böse, Ordnung und Unordnung, d.h. das absolute Herrschafts- bzw. Weltwissen vermitteln würden, über das Gott allein verfügt. Nehmen die Menschen das Geschenk des Paradieses an, akzeptieren sie zugleich – gleichsam als ihre Gegengabe an Gott – dessen singuläre Verfügungsgewalt über das Absolute sowie die eigene Beschränktheit auf die ihnen eingeräumten Lebensformen. So lässt sich Gott durch sein Geschenk an die Menschen von diesen die Asymmetrie zwischen sich und ihnen bestätigen: Die Verfügung über das Absolute ist ausschließlich ihm vorbehalten, den Menschen bleibt reflexionsloses Unwissen über die eigene Identität. Obwohl sie das Verbot respektieren und Gott damit ihre Gegengabe bringen, bedeutet es für sie zugleich die andere Seite einer ungenutzten Erfahrungsmöglichkeit. Unter diesem Aspekt birgt das Verbot den latenten Mechanismus der Bewusstmachung eines Defizits, das dann die Bedürfnisproduktion seines Ausgleichs generiert. Damit der Mechanismus aktiviert wird, bedarf es eines Impulses von außen. Diese Funktion übernimmt in der Paradieserzählung bekanntlich die Schlange, die Eva und Adam – scheinbar uneigennützig – zur Übertretung des Verbots verführt bzw. besticht mit der Perspektive auf Selbstbestimmung, autonomen Wissenserwerb und Abbau der Asymmetrie zwischen Erkenntnissicherheit und -unsicherheit, zwischen dem Prinzip Eins (Gott) und dem der Vielheit(en) (Menschen). Als Mittel der Verführung setzt die Schlange die Perspektive auf soziale Mobilität und Machtgewinn ein. Zugleich bringt sie mit ihrem Angebot der Gabe der Erkenntnis eine neue Sequenz als Konkurrenz zur Gabe Gottes in Gang. Dass zwischen Schlange und Gott auch ein Verhältnis der Asymmetrie besteht, geht aus deren Hinweis hervor, dass Gott die Missachtung seines Verbots nicht bemerken werde, eine Bestrafung also ausbleibe. So generieren die Handlungspartner eines korruptiven Vorgangs die Vergemeinschaftungsform Geheimnis (Kap. 5.3), um Binnenintegration und Außenabgrenzung für ihre Beziehung zu etablieren.

Indem die Schlange Eva und Adam unterstützt, sich zu individualisieren und Selbst-Bewusstsein auszubilden, verfolgt sie auch eigene Interessen, wertet sie sich doch als Gegenspielerin Gottes, als Repräsentantin des Bösen, der Unordnung, des Möglichkeitsprinzips als intentionales Gegenbild gegen das Absolute auf. Dieses Vorgehen, andere durch Zuwendungen für eigene Ziele einsetzen zu können, entspricht dem lat. Wort corruptio, das von Georges (1913, Sp. 1718) als »das Verderben, die Verführung, namentlich durch Geschenke, die Bestechung« übersetzt wird. Eva und Adam akzeptieren die normativen Vorgaben der Schlange und überschreiten die Grenze der von Gott gesetzten Norm. Dieser vertreibt die Menschen aus dem Paradies und unterwirft sie als Bestrafung dem Entwicklungs- und Endlichkeitsprinzip. Damit entstehen Zeit, Geschichte, Kultur als Bedingungsrahmen menschlichen Lebens, der ohne die Grenzüberschreitung nicht entstanden wäre. Daher ist diese als notwendiger Endpunkt von der narrativen Konfiguration Paradies von Anfang an vorgesehen, was an den konstitutiven Merkmalen Verbot und Überschreitung, Schlange und Möglichkeitsprinzip ablesbar ist, wobei Möglichkeit stets einen Raum individueller Entscheidungsfreiheit einschließt. Aber auch nach der Vertreibung setzt Gott seine Kooperation mit den Menschen fort, weil er sie für seinen Kampf mit der Schlange braucht.

Eva und Adam haben nicht selbst den Wunsch, die verbotenen Früchte zu essen, sondern folgen dem Angebot der Schlange, das ihr Bedürfnis nach Selbstmachung und Individualisierung weckt und dieses auch zu befriedigen vermag. Möglich ist dies wegen der Anlage zur Neugier (curiositas) als Form des Erfahrungs- und Wissensgewinns. Selbstverständlich bleibt die Entscheidung zur Übertretung des Verbots eine Entscheidung der Menschen. So wird Selbstmachung als höchster Wert etabliert; sie zeichnet sich durch das Merkmal des dauernd sich ereignen könnenden Neuen als qualitativer Rahmen für quantitative Überbietung des je Bestehenden aus und ist damit prinzipiell unabschließbar. Sollte Individualisierung die Entscheidung zwischen den öffentlich anerkannten Normen und Werten der bestehenden Ordnung und jenen abweichenden der neuen, individuell gesetzten Ordnung fordern, so kann dies zu Gesetzesübertretung und Markierung der Grenze um das korruptiv generierte Geheimnis führen. Allerdings geschehen solche Selbstmachungsprozesse in der Regel nicht um jeden Preis. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Abwägung Risiken der Aufdeckung des Geheimnisses bewertet werden.

4. Zeitgeschichtliche Beispiele

Im Jahr 2016 sind die Veröffentlichungen der bisher geheimen, nicht öffentlich produktiven Panama Papers (vgl. umfangreiche Texte in SZ Nr. 77, 4. April 2016 und SZ Nr. 78, 5. April 2016) für Berichte über den korruptiven Komplex zentral. Dessen Struktur als globales Netzwerk ist durch die globale Kooperation von Medien aufgedeckt worden. So produziert deviantes Handeln selbst Gegenstrategien zur Erhaltung und ›Reinigung‹ der Ordnung.

In Deutschland ist nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen am 4. Juni 2016 in Kraft getreten. Es zielt – wie der Bundesrat moniert – vor allem auf »wettbewerbsbezogene Handlungen« wie die Überweisung von Patienten durch Allgemeinmediziner an Fachärzte gegen Entgelt von diesen, weniger auf Verstöße gegen »patientenschutzbezogene« Erfordernisse wie die Durchführung therapeutischer Maßnahmen nach wirtschaftlichem Nutzen, weniger nach medizinischer Notwendigkeit. Auch können Apotheker weiterhin straffrei Vergünstigungen von Pharma-Unternehmen für die aufgrund gezielter Beratung gesteigerte Abgabe von deren Produkten annehmen. Wie sich das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Rabattierung internetgelieferter Medikamente auswirkt, bleibt abzuwarten.

Auch Sportinstitutionen und -funktionäre werden 2016 immer wieder mit dem Verdacht auf Korruption konfrontiert. Herbert Hainer, Vorstandsvorsitzender von Adidas, sagt im Interview anlässlich seines Eintritts in den Ruhestand: »Aber ich bin auch ab und zu enttäuscht worden, es gab mehr als genug unanständige Forderungen. […] der Sport wird sauberer. Die schmutzigen Deals, die jetzt hochkommen, spielten sich in der Vergangenheit ab. Es ist gut und wichtig, dass das alles bekannt wird« (Hainer in SZ 1./2./3. 10. 2016). Über Franz Beckenbauer heißt es: »Bei den Recherchen zum Sommermärchen, der WM 2006, ist zuletzt herausgekommen, dass Beckenbauer auf verschlungenen oder wenigstens eigenartig ausgeschilderten Wegen ein Millionengehalt aus dem WM-Topf bezogen hat für eine Tätigkeit, die er – so war das bisher verkauft worden – ehrenamtlich ausgeübt hatte« (Gertz in SZ 17./18. 09. 2016). Weiter führt Gertz an, dass der IOC-Präsident Thomas Bach in seiner Eröffnungsrede bei den Olympischen Spielen 2016 weder auf die Teilnahme russischer Sportler trotz Staatsdopings noch auf den Ausschluss der »Whistleblowerin Stepanowa« einging, auch nicht auf die sozialen Benachteiligungen vieler Einheimischer angesichts der Spiele und nicht auf die Paralympics. »Das ist derWiderspruch des Weltsports: Die Geschichten, die er erzählt, passen nicht zu den Realitäten« (Gertz in SZ 17./18. 09. 2016). Ähnlich fällt die Diagnose für die Tätigkeit Helmut Digels im Weltverband der Leichtathletik (IAAF) aus: »Nach SZ-Informationen kassierte Digel jahrelang von der IAAF eine Art regelmäßiges Salär, diskret. Und offenbar ohne Rechtsgrundlage« (Kistner/Knuth in SZ 1./2./3. 10. 2016). Die Autoren erwähnen weitere »freihändige« Zuwendungen von internationalen Sportfunktionären an Mitglieder des engeren Kreises sowie Forderungen im höheren sechsstelligen Bereich für »VIP-Geschenkpakete« und »Honorare« an jene Institutionen, die internationale Sportereignisse ausrichten.

Aus der Wirtschaft gibt es Meldungen über als »Gebühren« (Ott in SZ 8./9. 10. 2016) getarnte Zuwendungen (Sprachregelung, Geheimcode) an russische Zöllner für eine beschleunigte Abwicklung von Grenzformalitäten und über den Kauf von Aufträgen in der Türkei mittels Korruption (Ritzer in SZ 29. 09. 2016). Von Abgeordneten wird berichtet, die in Ausschüssen über den Ankauf von Objekten entscheiden, an deren Verkauf sie durch ihre Tätigkeit in der Produktionsfirma wirtschaftliches und finanzielles Interesse haben.

Diese Beispiele korruptiven Handelns betreffen Personen, die Entscheidungsmacht in staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen besitzen. »Traditionell gilt der Korruptionsvorwurf den politischen Eliten und Amtsträgern, die sich in der gegenwärtigen Diskussion nicht selten einem Generalverdacht ausgesetzt sehen«, heißt es bei Engels et al. (2009, 1), noch lange bevor der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff sich seit dem »14. November 2013« wegen des Verdachts der Korruption vor Gericht zu verantworten hatte (Engels 2014, 11), wovon er schließlich freigesprochen wurde. Schon angesichts meines unsystematischen Überblicks mag die »tiefe Skepsis über die moralische Verfassung unserer Gesellschaft« (Engels et al. 2009, 1) nachvollziebar sein. Korruption ist ein Zuschreibungs- und Distinktionsbegriff – korrupt sind die anderen –, zur Selbstdefinition taugt er nicht. Er konnotiert die Wertung ›Fall‹.

Im Zusammenhang der Beispielreihe sei erwähnt, dass unter dem Begriff ›Nudging‹ eine psychologisch fundierte Strategie erprobt wird, um Menschen auf den richtigen, d.h. den von je interessierten Institutionen bestimmten Weg zu bringen, was auch Manipulation bedeuten kann. So sollen Kinder in Kindergärten und Schulen in den USA im Interesse von Gesundheitsorganisationen aus Gründen der Kostenersparnis mit pseudokorruptivem Verfahren – die Kampagne ist öffentlich und amtlich legitimiert – von Süßigkeiten und zuckerhaltigen Getränken abgebracht werden, indem man ihnen kostenlos Obst anbietet. In Anbetracht der offenbar natürlichen Trägheit vieler Menschen wird diskutiert, die Regelung, dass jemand nur mit der expliziten Entscheidung für etwas – z.B. eine Organspende – als dazu bereit gilt, umzukehren, so dass dann von der grundsätzlichen Bereitschaft jedes einzelnen dazu auszugehen sei, wenn keine schriftliche Ablehnung – z.B. der Organspende – hinterlegt sei. Als problematisch erscheint das der Neuregelung zugrunde liegende Menschenbild, weil Nudging auch für weniger ehrenwerte Ziele eingesetzt werden könne. »Der Mensch wird als defizitär angesehen, als zu träge, selbst zu denken. Die Nudger haben es aufgegeben, Menschen kompetenter zu machen und sie dazu zu bewegen, sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen. Damit kehren sie in gewisser Weise der Aufklärung den Rücken« (Hertwig 2016, 7). Demnach können es selbst erklärte, nicht institutionell und fachlich legitimierte Gruppen sein, die vorgeben, am besten zu wissen, was für die Mehrheit der anderen gut sei. Auch wenn Zeitungsabonnements mit zuvor bekannten und auswählbaren Begrüßungsgeschenken erwidert werden, wird bei manchen Interessenten womöglich der Wert oder die Art dieser Zuwendung die Entscheidung bestimmen und nicht die politische Ausrichtung oder die Informationsqualität der Zeitung.

5. Zur Struktur korruptiven Handelns

5.1 Modales Handlungsmuster

Obwohl die strafrechtlich relevanten sozialen Handlungen, die zum korruptiven Komplex gezählt werden, hinsichtlich ihrer devianten Intensität und Intentionalität stark differieren, vom Abschiedsgeschenk der Eltern an eine Lehrkraft am Schuljahrsende (erlaubt bis ca. 15 Euro) bis zum Kauf von Aufträgen für ein Unternehmen durch die Überweisung eines Millionenbetrags an den Entscheider, weisen sie insgesamt ein gleiches Strukturmuster auf: Jemand versucht, sich aufgrund seiner sozialen Verfügungsmacht, d.h. seiner zumeist institutionell, beruflich, verbands- oder gruppenspezifisch legitimierten oder aber aufgrund privater ökonomischer Macht eingeräumten Deutungs- und Entscheidungsmacht, persönliche Vorteile durch individuelle, d.h. deviante Auslegung und Anwendung der normativen und / oder gesetzlichen Vorgaben einer Gesellschaft zu verschaffen, indem oder dadurch dass er – in der Regel – auch anderen, nämlich seinen Handlungspartnern, Vorteile verschafft. Dabei handelt es sich um ein modales Handlungsmuster, bei dem der Akteur zwar prioritär selbstbezogen, also egoistisch, handelt, aber grundsätzlich auf einen oder mehrere Partner angewiesen ist. Selbstreferenz generiert zugleich Sozialreferenz. Grammatisch hat der Modal- als konjunktionaler Nebensatz die Funktion, anzugeben, »wie sich der im übergeordneten Satz [Hauptsatz] genannte Sachverhalt, das dort genannte Geschehen oder Sein, vollzieht« (Duden 1966, 562). Im modalen Kommunikationsgestus verläuft die Handlung des Hauptsatzes nicht monologisch oder monothetisch, sondern schließt immer schon einen Sozialbezug ein, vermittelt durch die Konjunktionen ›indem‹ oder ›dadurch dass‹. Exemplarisch gilt dies für rituelle Handlungsformen (vgl. Dücker 2007).

In korruptiven Handlungsprozessen werden von interessierten Akteuren mögliche Handlungspartner auf defizitäre Situationen in deren persönlichem oder beruflichem usw. Umfeld aufmerksam gemacht, die durch Eingreifen des Akteurs und Akzeptanz dieser Initiative durch den Partner ausgeglichen werden könnten. Der Akteur versucht, die persönliche Situation der Partner durch Zuwendungen zu verbessern und sie zu bestimmten Gegenleistungen zu veranlassen, die wiederum seinen eigenen, individuellen Interessen nützlich sind, weil sie ihm wirtschaftliche Vorteile, Einflussnahme oder Machtgewinn gegenüber Konkurrenten oder symbolisches und soziales Kapital im Geltungsranking einbringen. Gemeint sein kann damit der Kontakt mit Prominenten, der Zugang zu als elitär geltenden Klubs und Vereinen, die mediale Berücksichtigung wie auch die Anerkennung durch jene Personen. Es geht um soziale Mobilität, Statusaufwertung und -anerkennung, grundsätzlich um Macht und Geld. Erfolgreich kann dieses Verfahren sein, weil es bei den Begünstigten Bedürfnisse – analog zur Neugier auf neue Erfahrungen – produziert, die bisher kaum im Bereich ihres Möglichkeitshorizonts lagen und die nun durch eigene Leistungen – eben die Ausführung der Gegengabe bzw. des Gegendienstes – erreichbar scheinen. Häufig wird nicht gesehen, dass der Akteur seinerseits ein Defizit ausgleichen will und deshalb auf den oder die Handlungspartner angewiesen ist. Andernfalls würde womöglich die Bestechungssumme als hälftig ausgehandelt oder der Akteur sogar schlechter gestellt werden, weil er auf die Vereinbarung angewiesen ist. Allerdings scheint für Akteure häufig handlungsmotivierend zu sein, Neues und Mehr erreichen zu können. Weil korruptives Handeln in der Regel auf persönliche Vorteile zu Lasten der Allgemeinheit ausgerichtet ist, ohne eine sozial konstruktive Dimension zu haben, ist es für das jeweilige Ordnungssystem tendenziell bedrohlich. Korruption generiert nichts Neues für die soziale Ordnung, sondern wirkt langfristig auf deren Auflösung hin.

Im Allgemeinen ist die Konstellation der jeweiligen korruptiven Handlungen stets gleich und scheint der Situation von Angebot und Nachfrage zu entsprechen: Die eine Seite hat oder kann bewirken, was eine andere nicht hat, aber haben möchte. Gemeinsam ist beiden, dass sie individuelle Ziele verfolgen. Häufig besteht zwischen den potentiellen Handlungspartnern ein Verhältnis sozialer Asymmetrie, der Akteur erscheint dem Partner als dominant. Weil ein Lösungsverfahren, das die geltenden Normen respektiert, wenig praktikabel erscheint – zu langwierig, zu umständlich, zu wenig vorteilhaft, ein insgesamt unsicheres Ergebnis –, einigen sich die Interessenten auf die Anwendung des korruptiven Komplexes, wobei häufig auf eine Spielart des Gabentauschs als Grundform von Beziehungskonstruktionen zurückgegriffen wird.

In seiner frühen Erzählung Schmieren lernen gestaltet Heinrich Böll (Fleck/Kuzmics 1985, 64-69) im sozialgeschichtlichen Rahmen der 1950er Jahre den Selbstmachungsprozess des Ich-Erzählers vom unbedarften, moralisch aufrichtigen, nur begrenzt erfolgreichen Jungunternehmer zum angepassten Kapitalisten, der seinen Vorteil durch das von allen erwartete korruptive Handeln erringt. Um einen öffentlichen Bauauftrag zu erhalten, lädt die Ehefrau des Unternehmers den Entscheider und dessen Gattin zum Abendessen ein. Weil es jenem wegen Skrupelhaftigkeit nicht gelingt, das entscheidende Gespräch zu führen, drängt seine Ehefrau auf einen Besuch beim Entscheider nach Abschluss der Geselligkeit. Weil dieser abwesend ist, öffnet dessen Ehefrau die entsprechende Akte – Aufbewahrung zu Hause, Information der Ehefrau –, in der das Vergabedokument für den Jungunternehmer vorbereitet oben auf liegt. Die beiden Frauen drängen den Ich-Erzähler zur Unterschrift, errechnen die Summe, die der Entscheider für seine Bemühung erhalten soll, die Ehefrau des Unternehmers füllt den Scheck aus, den der Ich-Erzähler dann unterschreibt. Als sie zu Hause angekommen sind, ruft der Entscheider an und macht auf einen Rechenfehler zugunsten des Unternehmers aufmerksam. Er verlangt einen zweiten Scheck, um seine Summe entsprechend anzugleichen. Obwohl der Jungunternehmer bei der Aushandlung dieser Summe zeigt, dass er seine Lektion gelernt hat, behält er dennoch grundsätzliche Zweifel.

5.2 Schenken und Gabentausch als symbolrationales Handeln

Am Anfang der Phänomengeschichte korruptiven Handelns scheint die integrative Sozialform des Schenkens bzw. des Gabentauschs zu stehen, deren nachhaltig wirkende Strukturelemente Marcel Mauss (1872-1950) in seinen Forschungen (L'essai sur le don, 1923/24) richtungweisend erarbeitet hat. Das von Mauss entwickelte Konzept des Gabentauschs umfasst in jeder Sequenz die drei Handlungsphasen geben, annehmen, erwidern, die jeweils das Verhältnis zwischen Geber – bzw. dessen beauftragtem Repräsentanten, damit der Geber möglichst anonym bleibt – und Nehmer durch zumeist steigenden Objektwert und die Intensivierung der persönlichen Beziehung bis zum möglichen Rollenwechsel und der sozialen Homogenität zwischen beiden Handlungspartnern in der letzten Phase festigen. Die dreiphasige Sequenz kann beliebig oft wiederholt werden, mehrere Sequenzen bilden einen prinzipiell offenen Handlungsprozess. Zwar geht es in allen drei Phasen um Objekte, Beträge usw., prioritär aber ist die Reziprozität von Anerkennung und Wertschätzung zwischen Geber- und Nehmerseite. So ist die symbolische Bedeutung, die das Weiterreichen eines Objekts zum Akt der Herstellung oder Vertiefung einer Sozialbeziehung überhöht, zukunftsweisend. Mauss spricht daher vom Tausch als einem ›sozialen Totalphänomen‹. Auch für Adorno wird Gesellschaft »durch den Tausch tatsächlich konstituiert; er erscheint als ihr wirkliches Fundament« (Ritsert 2000, 97), weil er die Menschen integriert.

Für den vorliegenden Zusammenhang ist das Konzept Gabentausch analytisch verwendbar: Ein Akteur exponiert sich mit einer Gabe oder Zuwendung, die aufgrund ihrer situativen Einbindung als zufällig erscheinen mag, die aber bei ähnlicher Gelegenheit wiederholt wird, was den Beschenkten womöglich zur Nachfrage danach oder sogar zu deren Einforderung ermutigen mag, um ihn letztlich zur Gegengabe in der vom Akteur gewünschten Form zu motivieren. Dieses symbolische Handeln erscheint rational, weil es als kostengünstigste Variante den Interessen des Akteurs dient, indem es die zweckrationale Handlung der Gewinnerwirtschaftung durch korruptives Handeln vorbereitet. Symbolrationales Handeln ist kein Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck, das einen gegebenen Zustand verändern soll (vgl. Dücker 2007, 102-108). Allerdings geht diese Strategie im Bereich korruptiven Handelns nicht immer auf und wenn dann häufig nur für begrenzte Zeit, wie die zahlreichen erwähnten Beispiele (Kap. 1., 4.) zeigen.

Auch in Franz Kafkas Erzählszene Vor dem Gesetz heißt es, dass der Türhüter den »Mann vom Lande« nicht eintreten, ihn aber »seitwärts von der Tür sich niedersetzen« lassen könne. »Der Mann, der sich für seine Reise mit vielem ausgerüstet hat, verwendet alles, und sei es noch so wertvoll, um den Türhüter zu bestechen. Dieser nimmt zwar alles an, aber sagt dabei: ›Ich nehme es nur an, damit du nicht glaubst, etwas versäumt zu haben‹« (131f.). Indem der Türhüter damit zeigt, dass er die Intention des »Mannes vom Lande« verstanden hat, verstärkt er die Asymmetrie zwischen seiner institutionell legitimierten Macht und dessen materiellen Kapazitäten. Obwohl der Mann seine materiellen Möglichkeiten ausschöpft, bleibt er erfolglos und überschreitet die Grenze zum Gesetz nicht. Auch der Türhüter überschreitet sie von seiner Seite nicht, auf die Gaben folgt nicht die erwartete Gegengabe.

Schenken – wie symbolisches Handeln insgesamt – ist grundsätzlich nicht frei von Nutzengenerierung, weil es zum einen das zweckrationale ›eigentliche‹ Handlungsziel des Schenkenden programmatisch, wertbezogen überhöht und zum andern – zumindest tendenziell – die Konstruktion einer Beziehung mit dem Empfänger intendiert. Ein »bloßes Geschenk« (Walther 2011, 5) kann es daher kaum geben. Pierre Bourdieu hat in seiner Theorie des sozialen Felds mit der Differenzierung zwischen symbolischem, sozialem, kulturellem und ökonomischem Kapital deutlich gemacht, dass zumeist jede Handlungsform mehrere dieser Kapitalsorten generiert und dass symbolisches Kapital, also Imagesteigerung und gesellschaftliche Anerkennung, in der Regel ebenso dazu gehören wie der Aufbau von Beziehungen bzw. eines Netzwerks (soziales Kapital). Gerade mit Gabentausch und Schenken sind diese Kapitalsorten besonders verbunden, wie Groebner (2000) in einer Fallstudie gezeigt hat.

Die Symbolrationalität des Schenkens zeigt sich am Beispiel des amerikanischen Pharma-Unternehmens Pfizer, das dem Verein ›Ärzte ohne Grenzen‹ eine Million Impfdosen gegen Lungenentzündung zur Prophylaxe bei Kindern schenken will, was der Verein aus prinzipiellen Gründen ablehnt. Würde die Organisation das Angebot annehmen, »opfere [sie] den kurzfristigen Nutzen für eine begrenzte Zahl Kinder, für die Hoffnung auf eine langfristige Verbesserung für alle« (Werner in SZ 20. 10. 2016) und fordert daher, den Preis für den Impfstoff generell zu senken, auch um werbewirksame Kampagnen des Unternehmens auf Kosten des Vereins zu verhindern. Ähnlich würden Hersteller zuckerhaltiger Getränke in Gesundheitsorganisationen investieren, ohne den Kaloriengehalt ihrer Produkte wesentlich zu senken und bei gleichzeitigem Engagement gegen gesetzliche Vorgaben für Richtlinien gesünderer Ernährung (vgl. Viciano in SZ 22./23. 10. 2016). Nicht zweckbestimmte Spenden können den Verdacht wecken, »ein Dank für wie auch immer geartete Gefälligkeiten« (Höll in SZ 21. 10. 2016) zu sein, weil es nur schwer vorstellbar zu sein scheint, dass jemand absichtslos zur freien Verfügung der Institution spendet.

5.3 Vergemeinschaftungsform Geheimnis

Wer korruptiv handelt, verortet sich nicht in Traditionen oder im aktuellen feldspezifischen Kontext. Vielmehr isolieren korruptive Praktiken, sie haben keinen Ort, um sich öffentlich sichtbar zu machen, es sind Indikatoren und Faktoren einer schleichenden vorteilsorientierten Fragmentierung und Subjektivierung jener Weltauslegungsangebote oder Normensysteme, die als verbindlich gelten. Dagegen generieren die korruptiven Handlungspartner durch ihre individuell begrenzte Kooperation das Geheimnis als sozialen Ort, der keine dauerhafte räumliche und visuelle Repräsentanz besitzen solle. Er ist nur jenen zugänglich, die das Geheimnis in korruptivem Handeln produktiv machen und Anschlusshandlungen einleiten können, die ihm durch Wiederholung seiner konstitutiven Praktiken Kontinuität verschaffen. Üblicherweise kann ein Geheimnis sozial nur produktiv werden, wenn bekannt ist, dass – zumeist – mehrere Personen ein Geheimnis haben, dass sie etwas wissen, das andere auch wissen möchten, weil das Geheimnis offenbar Vorteile verschafft, zumindest den Gewinn symbolischen Kapitals dadurch, dass andere über das Geheimnis sprechen und es zum Definitionsmerkmal seiner Träger wird. Historische Geheimgesellschaften haben daraus erheblichen Geltungsgewinn gezogen.

Allerdings gilt dieser Mechanismus nicht für das korruptive Geheimnis, weil dieses auf die Handlungspartner beschränkt bleiben muss, soll es nicht zum Risikofaktor werden. Indem korruptives Handeln praktiziert wird, generiert es sein Geheimnis dadurch, dass es eine Grenze zwischen dem geltenden Wert- und Ordnungssystem und dessen je individueller, devianter Deutung markiert. Als Geheimnis haben die Praktiken der korruptiven Kommunikationsgemeinschaft zu gelten, wobei es sich um »soziale[...] Beziehungen im Kontext von Grenzen« (Eigmüller 2007, 34) handelt. Im Bereich des Geheimnisses können die Akteure korruptiver Handlungen Abläufe beeinflussen, lenken, verhindern usw. Auch wird deutlich, dass Korruption Alltagsabläufe nicht behindern darf, weil dies Verdacht erregen würde. Im Allgemeinen bewirkt korruptives Handeln besonders problemlose Bewältigungen des Alltags. Daher stellt sich die Frage nach dem Gebrauch, den die Partner von ihrem korruptiven Gewinn machen können. Denn wird er konsumptiv oder repräsentativ öffentlich präsentiert, erregt er Verdacht. Dennoch gilt grundsätzlich, dass gelingendes korruptives Handeln die Lebenssituation der Beteiligten verändert, vorher und nachher markieren qualitative Unterschiede. Hier liegt ein Hinweis auf Simmels Kennzeichnung des Geheimnisses als »Individualisierungsmoment ersten Ranges« (Simmel 1908, zit. nach Martinez Mateo 2014, 141) nahe.

In jedem Fall scheint eine Lösung komfortabler zu sein, die jenem, der seine Interessen durchsetzen will, gar nicht erst die Konstruktion eines Geheimnisses abverlangt. Dies setzt in der Regel eine besonders hohe finanzielle Verfügungsmacht voraus. So gibt es Baugenehmigungen für Naturschutzgebiete als Gegengabe für öffentliche Stiftungen.

5.4 Ritualisierung korruptiven Handelns

Durch die Leitbegriffe Gabentausch, Schenken, Symbolrationalität, Geheimnis, Grenze, Grenzüberschreitung dürfte deutlich geworden sein, dass korruptives Handeln nicht einem alltäglichen Geschäftsvorgang von Angebot und Nachfrage entspricht, der mit Lieferung bzw. Leistungserbringung und Bezahlung als bloß situatives Ereignis abgeschlossen ist, sondern dass repetitive, zeitlich offene korruptive Handlungsprozesse durch eine symbolische Dimension markiert sind, die ihnen den Rahmen ritualisierten Handelns verschafft. Dazu gehört eine narrative Sinnkonstruktion des Handlungsprozesses vom Anfang (Defizitmarkierung) bis zum daraus folgenden Abschluss (individuelle Ordnung).

Analysiert man eine korruptive Sequenz als Ritualisierung, so ergibt sich folgender Ablauf: In der ersten Phase erhält jemand einen Impuls zur Wahrnehmung eines ihn persönlich betreffenden Defizits verbunden mit dem Hinweis darauf, diesen Nachteil ›aus eigener Kraft‹ durch Akzeptanz eines Hilfsangebots und die Bereitschaft zur Gegengabe oder zum Gegendienst ausgleichen zu können, d.h. aber durch subjektive Auslegung und Anwendung der geltenden Normen und Gesetze, also auf illegalem Weg. Allein durch die Erfahrung dieser außeralltäglichen Situation befindet sich die Person in einer reflexiven Distanz zwischen der perspektivisch aufscheinenden harmonisierten neuen und der in ihrer Begrenzung bekannten verbindlichen alten Situation. So kann das Angebot zu korruptivem Handeln als Anerkennung der bisher unterschätzten Bedeutsamkeit der betreffenden Person erscheinen und daher als Leistungsanreiz und Motivationsgenerator wirken. Wird das Angebot abgelehnt, wird der Vorfall in der Regel öffentlich gemacht (juristische Folgen für den Akteur).

Mit der Annahme des Angebots wandelt sich die Person zum Handlungspartner und überschreitet – in der zweiten Phase – die Grenze der sozialen Norm zu deren subjektiver Deutung und Anwendung. Damit macht sie sich der passiven Bestechung schuldig und hat nun die verlangte Gegengabe zu erbringen. Liegt diese vor – in der dritten Phase –, ist die Sequenz mit der Konstruktion des produktiven Geheimnisses abgeschlossen, das bis zur Aufdeckung wiederholt werden kann. Für die Handlungspartner bedeutet dieser Zustand Leben im Spagat diesseits und jenseits der Grenze, öffentlich in Übereinstimmung mit dem sozialen Normensystem, womöglich sogar als dessen Repräsentant, in korruptiver, umgrenzter Öffentlichkeit des Geheimnisses gemäß der individuellen als devianten Norm. Akteure korruptiver Handlungen scheinen gespaltene Persönlichkeiten zu sein. So ist die scheinbar plausible Gleichung von institutioneller Einbindung ins bestehende System und Immunität gegen den korruptiven Komplex gerade nicht problemlos vorauszusetzen. Korruptive Möglichkeiten individueller Profilierung auf Kosten der bestehenden Ordnung, d.h. – häufig – der Allgemeinheit der Steuerzahler (Gemeinwohl), scheinen motivationsintensiv zu wirken, da in der Regel niemand direkt persönlich geschädigt wird. Gesellschaftliche Ordnungen, die auf dem Prinzip der Wertepluralität basieren, werden von zwei Seiten grundsätzlich bedroht: Wenn kriminelle Tatbestände korruptiver Selbstmachung bestehende Ordnungssysteme durch eine Vielzahl individueller Normendeutungen und entsprechender Praktiken destabilisieren, so zielen Konzepte fundamentalistischer Selbstmachung gerade auf die Abschaffung des Möglichkeitsprinzips und die Durchsetzung der je eigenen Position als wahre, absolute und für alle anderen verbindliche. In beiden Fällen werden Aushandlungsprozesse und argumentative Diskursformen suspendiert.

6. Korruptives Handeln als negative Individualisierung

Korruptives Handeln scheint psychologischen Gewohnheiten zu folgen wie das Beste für sich zu erreichen, sich um Erfolge zu bemühen, mit zu nehmen und zu machen, was möglich ist und sich für berechtigt zu halten, sich selbst zu entschädigen, wenn man sich in anderen Situationen zurückgesetzt oder zu kurz gekommen fühlt oder glaubt, einen besonderen Einsatz für die Allgemeinheit geleistet zu haben. In besonderem Maß verlangt korruptives Handeln die allgemein geforderten Voraussetzungen erfolgreichen Handelns: Motivations- und Leistungsbereitschaft. Wer korruptiv handelt, zielt auf individuelle soziale Mobilität. Motiviert erscheint korruptives Handeln durch die Wahrnehmung eines Defizits als anderer Seite einer neuen Möglichkeit, dies schafft eine Entscheidungsnotwendigkeit, deren Ergebnis häufig in der Intention besteht, die Verbindlichkeit gegebener Verhältnisse und normativer Ordnungen, die das Defizit zu verantworten haben, in einer Weise zu dynamisieren und zu unterlaufen, dass eine nach individuellen Interessen ausgerichtete neue situative Ordnung entsteht. Obwohl damit in der Regel kein Wechsel des bestehenden gesellschaftlichen Systems intendiert ist, weil das je individuelle illegale Handeln nur als dessen Funktion möglich ist, kann ein solcher Wechsel nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich scheint zu gelten, dass jedes System seine Variante oder Varianten korruptiver Praktiken hat. Wenn diese das Funktionieren des Systems nicht beeinträchtigt, weil sie individuelle Defizite durch individuelle Verfahren ausgleicht, scheint eine Rationalität der Abweichung vorzuliegen, die langfristig einen Systemwechsel unterstützen kann. Denn weil korruptives Handeln individuelle Weltauslegungen geheim bedient, kann dies in Phasen öffentlich propagierter gesellschaftlicher Fragmentierung und des Orientierungsverlusts geltender Normativität Auflösungsprozesse der Gesellschaft unterstützen, wozu das Phänomen individueller Normendeutung ohne Sanktionen hinzukommen mag. So kann die »Normenkonkurrenz« (Engels et al. 2009, 12), die der korruptive Akteur bereits für sich entschieden hat, die mediale Aufwertung zu einer öffentlichen ethisch-moralischen Streitfrage erhalten.

Im Abschnitt 23 des ersten Buchs von Die fröhliche Wissenschaft (1882) handelt Friedrich Nietzsche (1844-1900) von den vier »Anzeichen der Korruption«, die »von Zeit zu Zeit« für eine Gesellschaft »notwendig« sei. Den Anzeichen kontrastiert er seine eigene Beurteilung. Seine Deutung von Korruption gibt ihm Anlass zu kulturkritischen Bemerkungen gegen kirchliche und staatliche Institutionen. Erstens werde Korruption als Vielfalt abergläubischer Formen von den »Verehrer[n] der alten Religion« denunziert.

Sobald irgendwo die Korruption eintritt, nimmt ein bunter Aberglaube überhand, und der bisherige Gesamtglaube eines Volkes wird blaß und ohnmächtig dagegen: der Aberglaube ist nämlich die Freigeisterei zweiten Ranges – wer sich ihm ergibt, wählt gewisse ihm zusagende Formen und Formeln aus und erlaubt sich ein Recht der Wahl. Der Abergläubische ist, im Vergleich mit dem Religiösen, immer viel mehr ›Person‹ als dieser, und eine abergläubische Gesellschaft wird eine solche sein, in der es schon viele Individuen und Lust am Individuellen gibt. Von diesem Standpunkt aus gesehen, erscheint der Aberglaube immer als ein Fortschritt gegen den Glauben und als Zeichen dafür, daß der Intellekt unabhängiger wird und sein Recht haben will. Über Korruption klagen dann die Verehrer der alten Religion und Religiosität – sie haben bisher auch den Sprachgebrauch bestimmt und dem Aberglauben eine üble Nachrede selbst bei den freiesten Geistern gemacht. Lernen wir, daß er ein Symptom der Aufklärung ist.

Es geht mit Entwürfen neuer gesellschaftlicher Ordnungen und veränderter Machtverhältnisse gegen die konservative Behauptung einer absoluten Wahrheit in Religion und Staatsform. Zweitens werfe man der korruptiven Gesellschaft »Erschlaffung« vor, was in dem Sinne zutreffe, dass »in ihr die Schätzung des Krieges und die Lust am Kriege« in Lust an »Bequemlichkeiten des Lebens« übergegangen sei und »sich in unzählige Privat-Leidenschaften umgesetzt« habe und daher »weniger sichtbar« sei. Korruption produziere eine Vielheit konkurrierender Möglichkeiten. Drittens behaupte man, dass »Zeiten der Korruption […] milder seien« und weniger grausam. Nietzsche spricht dagegen von einer Verfeinerung der Grausamkeit zur »Bosheit«, zu Witz und Verleumdung. Vor allem wüssten die Menschen, »daß alles Gutgesagte geglaubt wird.« Gegenüber der Akzeptanz der vollendeten Form als rhetorischer Kategorie in allen gesellschaftlichen Feldern fehle es an guter Praxis. Viertens produzierten diese Zeiten des Sittenverfalls Tyrannen, »Erstlinge der Individuen«, deren Kampf aller gegen alle schließlich von »Cäsar«, dem »Schluß-Tyrann[en]« beendet werde. »In diesen Zeiten ist die Bestechlichkeit und der Verrat am größten: denn die Liebe zu dem eben erst entdeckten ego ist jetzt viel mächtiger als die Liebe zum alten, verbrauchten, totgeredeten ›Vaterlande‹«. Weil »die Individuen, diese wahren An- und Für-sichs[...] mehr für den Augenblick« als für die Zukunft sorgen, während »die Herden-Menschen« mehr auf die Zukunft bedacht seien, würden die Individuen Opfer der »kühneren Privatmoral« Cäsars. »Die Zeiten der Korruption sind die, in welchen die Äpfel vom Baume fallen: ich meine die Individuen, die Samenträger der Zukunft, die Urheber der geistigen Kolonisation und Neubildung von Staats- und Gesellschaftverbänden. Korruption ist nur ein Schimpfwort für die Herbstzeiten eines Volkes.« Korruption schafft demnach negative Individualisierung als Auflösung der Vorstellungen von Einheit und Ganzheit in jeder Hinsicht, letztlich als Vorbereitung von Alleinherrschaft, die wiederum Zeiten der Korruption notwendig macht. Implizit ist diesen Ausführungen das Theorem der ewigen Wiederkehr als Nietzsches These unterlegt, dass Korruption kein Ende haben werde und dass es – anders herum – kein System geben werde, das ohne korruptives Handeln auskomme.

Wenn Korruption Individualisierung als Auflösung normativer Systeme meint und bewirkt, dann verweist ein Tagungstitel wie ›Korruption der öffentlichen Dinge‹ auf die wie auch immer in Gang befindliche Auflösung verbindlicher, allgemein anerkannter Wert- und Normmuster zur Vielheit miteinander konkurrierender individueller Weltauslegungsangebote. Immer häufiger scheinen es subjektiv wahrgenommene Defizite der normativen Ordnung zu sein, ›gefühlte‹ Benachteiligungen und Behinderungen durch Bürokratie, Kontrollen und Begrenzungen beim Umfang möglicher Selbstmachung, oder auch die Meinung grundsätzlicher Einflusslosigkeit auf politische Entscheidungen und Richtungsbestimmungen, was Distanz zu den öffentlichen Dingen herstellt und korruptives Handeln im weiten Sinne begründet. Wenn Reinhart Kosellecks Diagnosebegriff von der »Sattelzeit« seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zutrifft, dann stellen Moderne und Modernisierung einen breiten Strom von Individualisierungsprozessen zur Auflösung der Vorstellung vom Ganzen dar. Engels will erklären, »warum der Kampf gegen Korruption nicht gewonnen werden kann: Nicht weil der Mensch schwach ist, sondern weil unsere Vorstellung von Korruption keine Überwindung der Korruption zulässt« (Engels 2014, 13). So lange Vorstellungen von Individualität wesentlich durch quantitative Merkmale der Konkurrenz – mehr als – definiert sind, so lange es keine ähnlich einfache und effektive Form von sozial konstruktiver Individualisierung gibt wie von sozial destruktiver Individualisierung als Folge von Korruption, wird korruptives Handeln bestehen bleiben.

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