Renate Solbach: Brechung

Macht ist normal und alltäglich, sie ist allgegenwärtig und immer schon da. Andererseits gilt: Wo wir unmittelbar mit ihr konfrontiert sind, etwa bei einer direkten, unverhüllten Drohung, sind die Relevanzen von Alltag und Normalität sofort suspendiert. Macht stiftet Normalität und durchbricht sie zugleich. Wie ist das im Einzelnen zu verstehen?

Max Weber definiert Macht als »Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht« (Weber 1972, S. 28). Zentral sind dabei die Elemente ›Wille‹ und ›Widerstreben‹, ferner das Wörtchen »auch«. Macht bedeutet in einem elementaren Sinne: Der Wille des einen ist das Tun des anderen, jener tut etwas, das er nicht getan hätte, wenn es den ›zwingenden Willen‹ des Ersten nicht gäbe. Das heißt aber zugleich: Nur weil es den Widerstand, das Gegeninteresse, die unhintergehbare Freiheit des anderen gibt, Nein zu sagen, ist Macht überhaupt nötig und möglich. Als Negierung des Nein ist Macht jederzeit eine menschliche Möglichkeit, kann es keine »machtsterilen« Verhältnisse (Popitz 1992, S. 272) geben.

Doch nicht erst, wo ein Nein gebrochen wird, sondern schon, wo es gebrochen werden könnte, ist die Macht wirksam. Bereits im Vorfeld des direkten Machteinsatzes gibt es einen weiten Bereich potenzieller und latenter Macht, die ohne Konflikt operiert: Macht übt auch aus, wer andere durch ihr bloßes Wissen um die verfügbaren Machtmittel erfolgreich einzuschüchtern vermag oder relevante Entscheidungsthemen und -situationen strategisch so kanalisieren kann, dass einem möglichem Nein anderer von vornherein die Gelegenheit der Artikulation verwehrt wird.

Der häufigste und gewöhnlichste Fall der Machtausübung ist freilich eine Situation, in der bestimmte, inhaltlich fixierte und zugleich begrenzte Anweisungsrechte und Gehorsamspflichten bereits klar festgelegt sind, Macht also als Herrschaftsverhältnis institutionalisiert ist. Wir werden in soziale Verhältnisse hineingeboren und bewegen uns ständig in Gesellschaftskontexten, die mehr oder minder herrschaftsstrukturiert sind. Dies ist der Hauptgrund der Normalität der Macht: Sie besteht einfach darin, dass die Ordnung der Gesellschaft in vielerlei Hinsicht eine Herrschaftsordnung ist, ein Gefüge, das wir immer schon vorfinden und als unabänderliche Gegebenheit zunächst hinnehmen müssen. Es gibt in unserem Alltag kaum eine Situation, die nicht in irgendeiner Weise durch formelle oder informelle Hierarchien geprägt oder zumindest beeinflusst wäre.

Indem Herrschaft Ordnung schafft, konstituiert sie einen Rahmen der Normalität, der uns Orientierung und Sicherheit bietet. Normalität ist sowohl ein sozialer als auch ein mentaler Tatbestand. Wir empfinden einen Zustand oder eine Situation als ›normal‹, wenn wir von einer unbefragten Geltung allgemein akzeptierter Rechts- und Sittennormen ausgehen, durch die einerseits eine gewisse Kontinuität überkommener und von uns bejahter Traditionen und Werte gewährleistet wird und zum anderen die problemlose Fortsetzung unserer Alltagsroutinen sichergestellt scheint. In diesem Verständnis von Normalität sind gesellschaftliche Bedingungen und persönliche Dispositionen untrennbar miteinander verschweißt. Die Orientierung an Normen und institutionell vorgestanzten Rollen macht andere für uns (und uns für andere) berechenbar und ermöglicht gleichzeitig die Herausbildung individueller Gewohnheiten, durch die wir unseren Alltag kraft- und zeitsparend meistern können.

Ist aber die Selbstverständlichkeit vorgegebener Normen die unerlässliche Voraussetzung des Gefühls von Normalität, so referiert dies indirekt auf das Vorhandensein einer Macht, die durch glaubhafte Sanktionsdrohungen die Normgeltung sicherstellt. Da jede soziale Ordnung durch Regeln konstituiert wird und jede Regel gebrochen werden kann, kommt keine Gesellschaft ohne Sanktionsmechanismen aus. Allerdings unterscheidet sich die Aktivierung und Ausübung der Sanktionsmacht je nachdem, ob es sich um Rechts- oder Sittennormen handelt, erheblich: Während die Verletzung von Rechtsnormen (Offizialdelikte) in unserer Gesellschaft gleichsam hauptamtliche Sanktionsbevollmächtigte, also Polizei und Justiz, auf den Plan ruft, die als Sachwalter des staatlichen Gewaltmonopols die Normgeltung wiederherstellen, steht die Durchsetzung von – weit weniger klar definierten – Sittennormen in Gruppen oder Milieus häufig vor dem Problem der Initiative. So breitet sich, wenn jemand sich etwa in einem privaten Kreis ›daneben benimmt‹, zwar unvermittelt ein mehr oder minder intensives Gefühl von Peinlichkeit aus; trotzdem bleibt der Normbruch mangels situativer Verantwortlichkeit nicht selten ungeahndet und wird durch einfaches Übergehen, also die gezielte Ignoranz aller Beteiligten, gewissermaßen in die Normalität eingemeindet.

Der Fall verweist auf das Grundproblem jeder Sanktion: Sie schafft aktuell Unordnung, um die Ordnung wiederherzustellen. Und das bedeutet zugleich: Der direkte Machteinsatz läuft stets Gefahr, die Alltagsfiktion von Ordnung und Normalität zu durchkreuzen und so die normalitätsstiftende Funktion der Macht zu neutralisieren. Umgekehrt gilt freilich auch: Wo allenthalben Chaos und Anomie beklagt werden, wirkt die harsche Sanktion oftmals als längst überfälliger Befreiungsschlag, der die Legitimität der Herrschenden sogar noch erhöht.

Es ist also vor allem der »Ordnungswert« der Macht (vgl. Popitz 1992, S. 218ff.), der ihre Normalität begründet. Dieser ist jedoch nicht nur auf die Sanktionsfunktion, also die Sicherung der Normgeltung, beschränkt. Ein weiterer wesentlicher Aspekt, gewissermaßen ihr sekundärer Ordnungswert, besteht vielmehr darin, dass das durch die Macht hervorgebrachte und durch sie intern strukturierte Institutionengefüge als schiere soziale Tatsache gleichzeitig den Wirklichkeitsrahmen abgibt, auf den hin unsere je individuellen Alltagsstrategien und Gewohnheiten ausgerichtet, justiert und abgestellt sind. Normalität ist für uns zuallererst ein Zustand des unreflektierten, vollkommen automatisierten Weiter-so, die habituelle Fortsetzung dessen, was wir immer schon so und nicht anders getan haben. Wir bilden unsere Gewohnheiten in institutionellen Strukturen und Sozialräumen aus, die häufig durch mehr oder weniger große Machtunterschiede geprägt sind. Und weil, einem Diktum von Niklas Luhmann zufolge, zwar alles auch ganz anders sein könnte, wir aber fast nichts ändern können, passen wir uns diesen Verhältnissen an und machen es uns darin, so gut es eben geht, bequem.

»Sanft ruhet die Gewohnheit der Macht / auf der Macht der Gewohnheit«, heißt es in einem frühen Gedicht von Hans Magnus Enzensberger. Durch häufiges Wiederholen gleicher oder gleichartiger Tätigkeiten erzielen wir Übungsgewinne und steigern die Effizienz unserer Alltagsbewältigung. Deshalb sind wir mit unseren Gewohnheiten gleichsam ›verwachsen‹: In der Eingespultheit unserer Routinen wissen wir, wer wir sind, und zwar ohne dass wir uns je danach fragen. Gewohnheiten sind keine Regeln, die gebrochen, sondern bloße Regelmäßigkeiten, die allenfalls durchbrochen werden können. Die Bedeutung der Macht für die Herstellung von Normalität ergibt sich hier nicht aus der Hintergrundpräsenz der Sanktionsdrohung, sondern aus der durch sie vermittelten Stabilität von Institutionen, in die unsere Gewohnheiten eingehakt sind.

Damit ist klar: Macht ist für uns normal, solange wir sie als integralen Bestandteil einer sozialen Ordnung erfahren, die uns einerseits weitreichende Orientierungssicherheit bietet und zum anderen die problemlose Fortsetzung unserer eingeschliffenen Gewohnheiten erlaubt. Umgekehrt wird die Normalität der Macht sofort brüchig, wenn sie eben diese Ordnungsfunktion nicht mehr erfüllt und die unmittelbare Aufoktroyierung eines fremden Willens unsere Alltagsgewissheiten gefährdet.

Eine wesentliche Bedingung dafür, dass wir die Macht als etwas Normales, Undramatisches erleben und hinnehmen, besteht somit darin, dass sie lediglich im Hintergrund des Wahrnehmungsfeldes angesiedelt ist und darin verbleibt. Sie ist gewissermaßen nur als Mitgegebenheit normal. Rückt sie hingegen in expliziten Konfrontationen als ungefilterte Einschränkung unserer Freiheit und direkter Zwang, im Extremfall: als Androhung oder Vollzug physischer Gewalt, ins Zentrum der Aufmerksamkeit, so dominiert sie fortan unweigerlich die Definition der Beziehung und färbt alles andere ein.

Es liegt daher häufig im Interesse sowohl der Mächtigen als auch der von ihnen Abhängigen, dafür zu sorgen, dass die Machtrelevanzen sozusagen ›versteckt‹ bleiben und die reale Fiktion von Ordnung und Normalität nicht zerbricht. Hierfür bieten sich zwei Mechanismen der Normalisierung an: Anerkennung und Vermischung. Richard Sennett (1985) hat überzeugend herausgearbeitet, wie die psychische Dynamik der Machtanerkennung zugleich als eine Methode der Selbsteinfügung von Unterlegenen in bestehende Herrschaftsverhältnisse funktioniert: Indem wir die Macht als Autorität achten und anerkennen, stellen wir sie in den Dienst von Werten, die wir selber bejahen. Macht, Ordnung und Wertordnung bilden von nun an eine kompakte Einheit, in der wir uns selber verorten und die uns zugleich vielfältige Möglichkeiten der Selbstlegitimierung eröffnet: Nicht einem fremden Willen unterwerfen wir uns, sondern folgen aus freien Stücken einer Macht, die Werte durchsetzt, die gleichzeitig unsere eigenen sind.

Die zweite Methode der Normalisierung der Macht ist ihre Vermischung mit anderen Beziehungstypen. Die Macht begegnet uns ja nur in Ausnahmesituationen in ›reiner Form‹. Im Normalfall ist sie vermengt und legiert mit anderen, im Vordergrund stehenden Definitionen der Beziehung, etwa Arbeit und Liebe. So sind beispielsweise auch in hierarchischen Arbeitsbeziehungen zwischen Vorgesetzten und Untergebenen die Herausforderungen und Erfolgszwänge der Sache oftmals so dominierend, dass die Positionsunterschiede verblassen und die Machtrelevanzen hinter den gemeinsamen Sachbezug zurücktreten. Die Informalität der Zusammenarbeit und die Unbedingtheit der Zielverfolgung setzen die strukturell vorgegebenen Ungleichheiten zwar keineswegs außer Kraft; sie verbannen sie aber in den Hintergrund der Situation, wo sie als Grundtatsachen der Institution nach wie vor unbefragte Gültigkeit haben.

Und ebenso gilt für interpersonelle Beziehungen wie Liebe oder Freundschaft, dass sie aufgrund ihrer idealtypisch egalitären Struktur nur solange bestehen können, wie die in ihnen – etwa durch Asymmetrien der Zuneigung oder ökonomische Abhängigkeiten – selbstverständlich vorhandenen Machtchancen gerade nicht thematisch werden, was bedeutet, dass trotz aller unvermeidlichen Streitigkeiten allzu direkte Kraftproben und dauerhafte Machtkämpfe umgangen werden müssen. In interpersonellen Machtkämpfen verliert nämlich auch der Gewinner: Er ruiniert mit seinem Erfolg gleichzeitig die prinzipielle Freiwilligkeit und Ungezwungenheit der Achtung und Anerkennung, auf die es in solchen Verhältnissen letztlich immer ankommt. Die Kosten der Entmischung sind also hoch: Ist die ungeschminkte, unübersehbare Macht erst einmal ins Zentrum des Wahrnehmungsfeldes gelangt, so ist es äußerst schwierig, sie wieder zu vertreiben und zurückzudrängen, um die Normalität der Beziehung zu restituieren.

Literatur

POPITZ, HEINRICH, 1992: Phänomene der Macht. 2. erw. Aufl., Tübingen: Mohr
SENNETT, RICHARD, 1985: Autorität. Frankfurt/M.: Fischer
WEBER, MAX, 1972: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie (1922). 5. Aufl., Tübingen: Mohr.

Der Text ist veröffentlicht ( S. 57-63) in dem soeben erschienenen Band Rainer Paris, Ein Ball, Heidelberg (Manutius Verlag) 2016

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