Renate Solbach: Durchbruch

Magister Jordanus trat zunächst als innovatorischer Linguist in Paris in Erscheinung. Danach wurde er zum ordensdemokratisch legitimierten Generalmanager von europäischem Format. Ein Konstruktivist und Pragmatiker, persönlich untadelig. Ohne hagiographische Überzeichnung nach bisheriger Datenlage wohl lebenslang und kontinuierlich erfolgreich gewesen bis zum Schiffbruch und Tod vor der Syrischen Küste auf dem Rückweg von einer Visitationsreise durch Palästina. Bei Akkon ist er am 13. Februar 1237 im Mittelmeer ertrunken. Fast 600 Jahre vergingen bis zu seiner Seligsprechung am 10. Mai 1826, immerhin einer der wenigen Glücksgriffe von Papst Leo XII., auf den die Sacra Ecclesia quae est Romana ansonsten nicht mehr allzu stolz ist.

Eine europäische und reformpolitische Vita

Jordanus Teutonicus [Theutonicus], auch Jordanus de Alamania (Alamaia ?), Iordanus de Saxonia, Jordanus Saxo, Gordanus, Giordanus, neuhochdeutsch: Jordan von Sachsen, handelte, predigte, kommentierte und organisierte nach der Maxime, daß Übereifer eher schadet, im Kirchen- und Ordensleben wie in der Politik. Um 1185/90 entweder in Borgberge bei Osnabrück oder bei Paderborn in der Grafschaft Dassel im Solling, Weserbergland/Westfalen geboren, war er einer der ersten deutschstämmigen Ordensmanager mit bildungspolitisch und linguistisch informierter Organisationskompetenz. Heutzutage ist er wenig bekannt. Am wenigsten als aristotelisch und ciceronianisch argumentierender Priscian-Minor-Kommentator. Die Iordanus zugeordnete Namensbezeichnung mit regionaler Konkretisierung ist etwas schwankend. Sohn wohlhabender adeliger Eltern, in Paris studiert und dort 1218 zum Magister artium promoviert, trat Jordanus am 12. Februar 1220 als Diakon und Baccalaureus theol. in den Dominikanerorden ein. Im Jahr darauf wählte ihn das Generalkapitel von 1221 in Bologna, das die Gliederung des Dominikaner-Ordens in mehrere Provinzen einführte, zum Provinzial der Lombardei. In Bologna wurde 1221 auch die Provincia Theutoniae gestiftet. Zu diesem Zeitpunkt nannte man ihn jedoch weder Jordanus Lombardus noch Langobardus/Longobardus. Die von seiner Heimatregion inspirierte Bezeichnung Iordanus Teutonicus ist nachvollziehbar. Von Jordans Tod 1237 und der auf dem Dominikaner-Generalkapitel zu Paris 1269 bestätigten Willensbekundung, dass die teutonische Ordensprovinz geteilt werden solle und weiteren Willensbekräftigungen der Generalkapitel zu Trier 1289, Straßburg 1296, Venedig 1297 und Köln 1301, bis zum tatsächlichen Aufteilungsbeschluss der ›deutschen‹ Dominikanerprovinz in die südliche Teutonia und die nördliche Saxonia 1303 beim Generalkapitel zu Besançon dauerte es 66 Jahre. Zu Lebzeiten dieses später so bezeichneten Jordanus Saxo oder Jordan von Sachsen existierte die Dominikaner-Ordensprovinz Saxonia jedenfalls nicht.

Ordensdemokratisch legitimierte Management-Funktionen

Jordan reüssierte relativ rasch im Prediger-Orden. 1221 Provinzial der lombardischen Ordensprovinz, 1222 bereits Gesamtordensmeister des Dominikanerordens. Als 2. Generalmagister der Prediger-Brüder (OP: Ordo fratrum Praedicatorum) amtierte er bis zu seinem Tod 1237. Demokratisch gewählte Ordensmeister und Generalmagister bzw. Ordensgeneräle (bei den Dominikanern) oder Generalminister (bei den Franziskanern) solcher Reformorden repräsentierten die Gesamtorganisation des jeweiligen Ordens. Alle regionalen und überregionalen Leitungsämter dieser Reformorden wurden von Anfang an auf Zeit gewählt, mag das heute mit achthundertjährigem Abstand paradox erscheinen. Ämterhaufung wurde vermieden (war unzulässig). All dies ist in den Acta Capituli Generali nachrecherchierbar. 1119 waren diese demokratischen und quasi-parlamentarischen Ordensstrukturen von den Zisterziensern realisiert worden, vor neunhundert Jahren. Mit fast hundertjährigem Abstand wurde dies von Franziskanern, Dominikanern und anderen Reformorden übernommen. Dieses Willensbildungs- und Wahlprozedere bei Ämterbesetzungen und Leitungsfunktionen, sowie die ordensdemokratisch entwickelten Organisationsstrukturen gehören mit zu den folgenreichsten institutionellen und politischen Errungenschaften der europäischen Hochscholastik. Als zweite nachwirkende Neuerung sind die Einrichtungen ordenseigener Generalstudien (generalis disciplina) zu nennen: Ausbildung und Unterricht prinzipiell für alle dafür geeigneten, wenngleich zu delegierenden Ordensmitglieder. Zuerst gelang es den Dominikanern in Paris und Bologna, ihren Orden an den entstandenen Universitäten durch Ordens-Lehrstühle und Wiederbesetzung durch Ordensmitglieder permanent zu repräsentieren und dadurch bald eine führende Rolle in den spätmittelalterlichen Wissenschaften zu erringen und zu behaupten.

Im Kloster San Marco in Florenz gibt es ein Renaissance-Fresco von Fra Angelico, das den als selig imaginierten Jordanus Saxo O.P. zeigt. Mit Aktionsradius bis in den Nahen Osten hat Jordanus de Alamania eine europäische sowie reformpolitische Vita aufzuweisen. Seine organisationspolitischen Management-Funktionen sind regional wie binneneuropäisch und mediterran als Repräsentant und Topmanager des Gesamtordens der Dominikaner demokratisch legitimiert gewesen. Ob dieser Jordanus manchmal auch Mittelhochdeutsch gesprochen hat und wie sich das angehört haben mag, wissen wir nicht.

Praedicatores und persuasive Kommunikation

Ein Streifzug ins transnationale Marketing und politökonomische Setting, worin Jordanus Teutonicus agierte, ohne die mitentscheidend involvierte spirituelle Dimensionierung auszublenden: Der Predigerorden O.P., der Orden der Predigerbrüder, Ordo [fratrum] Praedicatorum, ist der von dem Spanier Dominicus Guzmán (Domingo de Guzmán) in Toulouse um 1206/15 mit einigen Fratres gestiftete Prediger- und Seelsorge-Orden. Lebensdaten: geboren um 1170 in Caleruega/Provinz Burgos, studiert an Schulen in Palencia (vor der dortigen Universitätsgründung um 1208/12 durch den König von Kastilien, Alfonso VIII). Schon zehn Jahre vor der Ordens-Anerkennung gelang es Dominicus Guzmán 1206/07, ein Frauenkloster für bekehrte Albigenserinnen, für weibliche ›Ex-Vollkommene‹ im südfranzösischen Prouilhe (Prouille) in der Nähe von Toulouse zu gründen. Noch während des IV. Laterankonzils im November 1215 war Dominicus Guzmán bei Papst Innozenz III. mit seinem neuen Ordenskonzept abgeblitzt. Die Frustrationsphase dauerte immerhin bis vor Weihnachten 1216 an. Die Anerkennung des Prediger-Ordens erfolgte am 22. Dezember 1216 durch Papst Honorius III. mit der Bulle »religiosam vitam eligentibus«. Und zwar ohne Verpflichtung zur stabilitas loci, was ihre globale Mobilität und Ressourcenakquisition ermöglichte. Die explizite Bezeichnung Praedicatores statt Praedicantes ist erstmals in der päpstlichen Ermutigungungsbulle Gratiarum omnium vom 21. Januar 1217 in überregionaler Verwendung und ordenspolitisch offiziell nachgewiesen. Dominicus starb am 6. August 1221 in Bologna und wurde bereits 13 Jahre nach seinem Tod am 13. Juli 1234 heiliggesprochen (von Papst Gregor IX). Das quer durch Mitteleuropa effektiv inszenierte ›coordinated management‹ dazu vollzog sich während des Generalats von Jordanus de Alamania. (Details und Belege in www.heiligenlexikon.de/CatholicEncyclopedia/Dominikaner.html und www.op.org/en/official-documents; durch heutige Mentalitätsaspekte motivierte Kritik zur Ordensgeschichte siehe Wesjohann 2012.)

Als ikonografische Attribute von Dominikus gelten Kreuz, Rosenkranz, Buch und Weltkugel, Lilienstengel, Stern auf der Stirn und Hund mit brennender Fackel. (Eine Web-Übersicht zu den verschiedenen Schwestern-Gemeinschaften, die sich Dominikanerinnen nennen und weltweit am Dominicus-Vorbild des orientieren, bietet de.wikipedia.org/wiki/Dominikanerinnen.) Zum Verständnis dieser Mendikanten- bzw. Reformorden und speziell der Dominikaner ist unabhängig vom jeweiligen Frageinteresse festzustellen, dass deren Armutsgelübde nicht aus reiner christlich-altruistischer Philanthropie resultiert, sondern mit dem persuasiv missionarischen Ordenszweck der Praedicatores zusammenhängt. Die pluralische Verwendung des organisationspolitisch, seelsorge- und vermittlungskundlich motivierten Neologismus Praedicatores seit 1217 wirkte traditionsbildend: asketisch-apostolische Lebensweise plus rhetorisch-theologische Bildung (Predigerapostolat) kombiniert mit wissenschaftlicher Betätigung als exemplarische, lebendige Wirklichkeitskonstruktion im Dienste effektiver, glaubwürdig-persuasiver Kommunikation. Durch anschauliche, agierende, persönlich-glaubwürdige Exempla, durch nachahmenswerte, projektionsfähige ›Fackeln‹ zum Persuasionserfolg. Die Lebensweise der Praedicatores und deren identifikationsfähiges, interpersonal glaubwürdiges Kommunikatorimage, beides zusammen liefert die Möglichkeitsbedingung für die Instrumentalisierung des Ordenszwecks. Unter Jordanus de Alamania wurden die neben der Augustinusregel maßgeblichen Satzungen und Regelwerke (Konstitutionen) zusammengestellt. Erste Fassung (prima distinctio) der Ordenssatzungen von 1216; secunda distinctio: Bologna 1220. Dass Jordanus, ›der auf Erden Kühne‹ (lat.-althdt.), als Gesamtordens-Manager der Dominikaner sehr erfolgreich war, belegen die Constitutiones et acta capitulorum generalium ordinis fratrum prædicatorum. Die Lingua-franca-Kommunikation des flexiblen, fachjargonreichen, scholastischen Lateins diente ihm als überregionales Transfermedium bzw. ›Massenmedium‹. Als spiritueller Lehrmeister überzeugte Jordanus Teutonicus 1222 die mit viel Grundbesitz begüterte Bologneser Herkunftsfamilie von Diana d'Andalo, ihre gewalttätigen Ressentiments aufzugeben und Diana stattdessen bei der Gründung eines Nonnen-Konvents nach dem südfranzösischen Organisationsvorbild von Prouilhe zu unterstützen, was am 13. Mai 1223 mit der Gründung des Dominikanerinnen-Konvents von Sankt Agnes in Bologna gelang.

Jordans personalpolitische Grundhaltung war ausgerichtet auf die fundierte Ausbildung der Mönche als agierende, imponierende und predigende Multiplikatoren: auf realpragmatisch angemessener, nicht überstrapazierter, praktischer Grundlage, ohne übergroßen Eifer und ohne exzessive Frömmigkeit, was dem Image dieses ›Vorzeige-Ordens‹ der Prediger-Brüder (sozusagen lauter ehrlich engagierte Saubermänner) zugute kam. So gesehen verköperte Jordanus Teutonicus eine realistische führungspolitische Grundhaltung. Plausible Gründungslegende des Reform-Ordens plus päpstliche Anerkennung plus Heiligsprechung des Ordensgründers plus realpragmatisches Personalmanagement (lokal agierende Ordensmitglieder mit moderatem Engagement ohne exzessive Frömmigkeit) ergibt kommunikationsstrategisch gesehen ein flexibel umsetzbares Ordens-Marketing. Es ging nicht exklusiv um irgendeine Gebetsliga, sondern um die Instrumentalisierung persuasiver Kommunikation auf institutionalisierter und gesicherter Pfründen- und Ressourcen-Grundlage, um Ordensthesaurierung (im wohltemperierten Framing bescheidener Selbstversorgung) auf der Basis einer arealspezifisch flexiblen und transnationalen Strategie samt Supervision. Bereits zwanzig Jahre nach der päpstlichen Anerkennung war der O.P. europäisch-mediterran ›gemacht‹. Gemäß Eigendarstellung des Predigerordens gelang es während des Generalats von Jordanus Saxo, über 250 Konvente zu gründen bzw. dem O.P. einzuverleiben. Was nicht vorschnell als Legendenbildung abzuweisen sein dürfte. Es provoziert fast den Vergleich mit der Entwicklung und Etablierung eines europaweit organisierten Unternehmens mit ein paar Niederlassungen im Nahen Osten. Unter Jordans Leitung dehnte sich der Predigerorden von Zentraleuropa bis Dacia (gemeint ist Dänemark einschließlich Südwestschweden), Polen, Griechenland und Palästina aus, wobei die Provincia Daciae 1228 durch Abtrennung der skandinavischen Länder von der teutonischen (›deutschen‹) Provinz gebildet wurde. Parallel dazu wurden Polen, Böhmen und Mähren aus der ungarischen Provinz ausgeschieden und als eigene Provincia Poloniae 1228 bestätigt. Zur damaligen Ordensprovinz Polen der Dominikaner gehörte das westliche Russland unter Ausschluss der Ostseeprovinzen, ferner Galizien, Schlesien, Posen, Ost- und Westpreußen, sowie Teile von Brandenburg und Pommern. Die gemeinsame Verantwortung für die Verwirklichung der Ziele der Ordensgemeinschaft war für alle Prediger-Brüder in der Ordensverfassung festgeschrieben. Gleichfalls das Mitspracherecht auf allen Ebenen. All das unterschied diese ›neuen‹, ›modernen‹, auch pragmatisch effektiven Reformorden signifikant von früheren, reichlich patriarchalisch-quasimonarchisch anmutenden Mönchsorden. Alles irgendwie ›Extreme‹ wurde kommunikationsstrategisch vermieden.

Redefreiheit gepaart mit Abstimmungsfreiheit, also eine gewisse ›konziliar-parlamentarische‹ Artikulations- und Stimmfreiheit, gab es, wenngleich nicht schrankenlos, auf mittelalterlichen Provinzialkonzilien, Bischofssynoden, größeren, allgemeinen oder ökumenischen Konzilien in Relation zu den jeweils angenommenen oder vorgegebenen Geschäftsordnungen und disputatorischen Gepflogenheiten. Keinesfalls zu verwechseln mit der Rolle der Öffentlichen Meinung und der generellen Freiheit der Meinungsäußerung als wesentlicher Bestandteil auch in der katholischen Kirche. Deren entscheidende Rolle wurde vom Vatikan erst Mitte des 20. Jahrhunderts im Rahmen der Ansprache Papst Pius XII. an den III. Weltkongress der katholischen Presse vom 17. Februar 1950 (!) akzeptiert: Acta Apostolicae Sedis 42, 1950: 251-257. Öffentliche Redefreiheit existierte im europäischen Mittelalter jedoch im allgemeinen nur als Kanzelberedsamkeit. Diese epochenübergreifende Sonderrolle der Kanzelberedsamkeit dürfte in Mitteleuropa wohl erst mit dem Untergang der sogenannten DDR bzw. SBZ 1989/90 zu Ende gegangen sein.

Zweisprachigkeit und Studium der Landessprachen

1236 konstatiert das Generalkapitel zu Paris, dass für den Prediger das Studium der Landessprachen nützlich sein kann. In etlichen Universitätsstädten Europas, vor allem in Paris, Oxford, Bologna, Vercelli und Montpellier gewann Jordanus de Alamania viele neue Anhänger für ›seinen‹ attraktiven Reform-Orden. Der in Lauingen an der Donau geborene und als Kirchenlehrer weltberühmt gewordene Albertus Magnus (Albertus Teutonicus) und der aus Tarentaise (Savoyen) stammende Pierre de Tarantaise, der spätere Papst Innozenz V., der sich in seinem kurzen Pontifikat um die auf dem Lyoner Konzil 1274 zustandegekommene Kirchenunion mit Byzanz kümmerte, dies waren wohl die zwei bedeutendsten unter ihnen.

Keine kompromittierenden Belege sind bislang aufgetaucht, die etwa einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Jordanus Saxo und der zu seinen Lebzeiten schon aufkeimenden Inquisition über die Seelsorge- und Predigerfunktion hinaus fixieren könnten. Mittellateinisch cum libera inquisitione bedeutet ›durch freies Erforschen/Nachforschen‹. Zwar hatte Gregor IX. ab 1231/32 etliche Dominikaner und Franziskaner zu nur dem Papst verantwortlichen ›Inquisitoren‹ als päpstliche Legaten ernannt. Beispiele: Konrad von Marburg im Rheinland und in Thüringen (1227/33, war auch Beichtvater der Elisabeth von Thüringen und Kreuzzugsprediger gewesen; wurde erschlagen), Peter von Verona (1232 in Norditalien, wurde 1252 erschlagen), oder Robert le Bourge, ein bekehrter Katharer in der Franche-Comté bzw. in La Charité-sur-Loire 1233/44 (wurde abgelöst, verhaftet und zu lebenslangem Gefängnis verurteilt: zumindest ein Inquisitor, der von den kirchlichen Behörden für seine Verbrechen verurteilt worden ist). Chronologisch betrachtetet noch im ersten Drittel des 13. Jahrhunderts war die Inquisition zwar schon punktuell, doch nicht generell zur staatlich instrumentalisierten Konfiskations- und Vernichtungsmaschinerie Andersdenkender und Missliebiger pervertiert. Im Gegensatz zur vorher gebräuchlichen, nunmehr unstatthaften Gottesurteilspraxis ggf. flankiert durch irgendwelche Reinigungseide und auch wegen der Untersuchungspflicht mit ›rationaler‹ bzw. quasirationaler Beweisführung, sowie angesichts ihres dokumentierten und protokollierten Ablaufs galten Inquisitionsverfahren eher als fortschrittliches, plausibles, zeitgemäßes Ermittlungsverfahren, also als eine Art Verfahrens-Modernisierung. Ziel blieb zunächst die seelsorgerische inquisitio veri ac ignoti. Vor 1252 und damit zu Lebzeiten von Jordanus Saxo (1237) war die Folter zumindest von seiten der katholischen Kirche nicht erlaubt. Konkrete Adressaten des päpstlichen Erlasses Ad Extirpanda de medio Populi Christiani haereticae von Innozenz IV. (15.Mai 1252), der die Folter im § 25 zur Wahrheitsfindung bei Verhören gestattete, waren die Stadtregierungen in der Romagna, der Lombardei und der Mark Treviso. Ergo hat dieses Dekret zunächst regionale Bedeutung. Ein rückwirkender Fehlschluss auf Jordanus Saxo wäre kompletter Nonsens. Jordans Nachfolger und damit 3. Ordensmeister der Dominikaner wurde 1238 Raimund von Peñyaforte, der Datenlage nach widerwillig. Schon 1240 resignierte er und wurde vom Generalkapitel zu Bologna absolviert. Reymund war Katalone und Kanoniker, der um 1222 die Konstitutionen des Mercedarier-Ordens verfasst hatte. Durch Raymund von Peñaforte wurden die Konstitutionen des OP 1238-1240 neu geordnet. 1601 wurde er durch Papst Clemens VIII. kanonisiert. Im Unterschied zu den Dominikanern bestanden die Mercedarier (der Ordo Beatae Mariae Virginis de Mercede redemptionis captivorum) aus Mönchsrittern und Mönchspriestern, die den Loskauf von Gefangenen aus mohammedanischer Gefangenschaft organisierten, wozu sie besondere Mercedarier, sogenannte ›Redemptores‹/›Erlöser‹ unter die Muselmanen sandten, um christliche Sklaven freizukaufen. D.h. in der Zielrichtung vergleichbar mit den Trinitariern (Ordo Fratrum Sanctissimae Trinitatis et Redemptionis Captivorum, abgekürzt OSsT, dem Orden der heiligen Dreifaltigkeit); die Trinitarier waren bereits Ende des 12. Jahrhunderts, am 17. Dezember 1198 durch Papst Innozenz III. approbiert worden waren (Operante divine dispositionis clementia).

Eine moderne Fassung der Dominikaner-Konstitutionen stammt vom Generalkapitel zu River Forest bei Chicago, 1968; die aktuellen Libri Constitutionum et Ordinationum sind 2010 in Rom herausgegeben.

Studium arabicum

Die Konstitutionen des Dominikaner-Ordens von 1238 zu Bologna bezeugen, dass Raimund von Peñyaforte als Ordensgeneral Studienhäuser für orientalische Sprachen zu Barcelona und Tunis gründete. Und 1259 bestätigen die Akten des Generalkapitels von Valenciennes in Flandern: In Barcelona wird ein Studium arabicum eingerichtet. Jeder Interessierte solle sich beim Ordensmeister (1254/63: Humbert von Romans) melden. Zu den Transferbedingungen arabischen Wissens, Übersetzungsfragen, Rezeption, Hintergrundwissen, kulturellen Kontexten und arabischen Einflüssen auf Philosophie und Wissenschaftsverständnis des lateinischen Mittelalters vgl. Speer/Wegener eds. 2006.

Zurück zu Jordanus de Alamania / Jordanus Teutonicus während seiner Lehrtätigkeit 1218/20: vor seinem Eintritt in den Predigerorden. Als frischgebackener Magister und Universitätslehrer hat er an der Pariser Artistenfakultät einen beachtlich innovativen Kommentar zur Priscianschen Constructio- und Syntax-Lehre, sowie zum wechselseitigen Bedingungsgefüge und Selbstverständnis der im frühen 13. Jahrhundert expandierenden und gewiss nicht konfliktscheuen Trivium-Sprechwissenschaften in Priscianum minorem verfasst. Wieso aber wird ihm hier ein linguistic turn nachgesagt? Und hat solch ein Befund für die heutige wissenschaftsenglisch dominierte und vermittelte Sprachkommunikationstheorie noch irgendeinen Hauch von Relevanz?

Primat der Linguistik vor der Logik: Jordans Linguistic Turn

Akzeptiert man den Fokus Sprachkommunikationstheorie im systembildenden Design scholastischer Wissenschaftslehren, dann lassen sich manch ignorierte Fortschritte wieder finden, zum Beispiel auch den linguistic turn im Priscian-Minor-Kommentar dieses Magister Jordanus. Jordanus de Alamania / Iordanus Teutonicus bzw. Jordanus Saxo, Jordan von Sachsen oder Jordan of Saxony, wie er in späteren Jahrhunderten genannt wurde, hat die sich im Schlepptau der Loyca/Logica/Sprachlogik bewegende Grammatik-Kommentierung und deren logomachia im frühen 13. Jahrhundert überwunden. Eine beachtliche Innovation kraft synthetisierender Kommentierungsleistung, ein Meilenstein auf dem Weg zur gegenstandskonstitutiven und szientifischen Eigenständigkeit der Linguistik. Während seiner Pariser Lehrtätigkeit gelang es ihm um 1219, eine psycholinguistisch verortete, grammatiktheoretisch neuartige Linguistisierung und Sermo-Systembildung mit dem Primat der Linguistik vor der Logik und Rhetorik im mittellateinischen L2-Transfermedium zu begründen. Ohne den theoriegeschichtlich verwickelten Orientierungsrahmen einblenden zu können, begnügen wir uns mit wenigen Auszügen und Textdaten. Beide, Grammatica und Loyca, sind im frühen 13. Jahrhundert als entwicklungsträchtige, vielfach miteinander vernetzte, institutionell aufeinander angewiesene scholastische Sprechwissenschaften (scientiae sermocinales) anzusehen. Rhetorik als dritte Sprechwissenschaft des verwissenschaftlichten Triviums bildete eine Art Dachdisziplin, die sich auf ethische, realwissenschaftliche (ethica, yconomia, politica) und diskurslogische Traditionsstränge stützte. Grammatica als Sammelbezeichnung umgreift ein systematisch geordnetes Integral von diskursiv standhaltenden Bestimmungsstücken und Lehrkomplexen, die der theoretisch informierten Grammatica-Lehre zugeordnet werden (grammatica speculativa). Es geht also nicht etwa primär um Lerngrammatik (grammatica regularis). Grammatica besagt hier die theoretisch ambitionierte bis fundierte Grammatik-, Sprachproduktions- und Sprachverstehenslehre im Rahmen wohlbegründeter und in erprobten Lehrkomplexen gefestigter Sprechtätigkeits- und Hörverstehenslehre als eine Scientia sermocinalis (Sprechwissenschaft). Demgegenüber wurde mit Logik/loyca/logica vor allem die Lehre vom sprachlogischen Syllogismus in der Hochscholastik bezeichnet. Logische Operationen wurden allesamt als sprachlich reformulierbare, schrittweise nachkonstruierbare und sprachlich paraphrasierbare Operationen verstanden, demzufolge: ›sermozinale‹ Logik, sprechsprachliche Logik.

Einen Vorrang der Grammatica, d.h. der verwissenschaftlichten sermozinalen Linguistik und Psycholinguistik gegenüber der Logik qua Sprachlogik zu postulieren und zu profilieren, bedeutete im ersten Drittel des 13. Jahrhunderts ein signifikantes Abweichen von der im Trivium üblichen Mainstream-Lehre und wurde als etwas Neues empfunden. Ob als etwas provozierend Neues, wissen wir nicht. Wie Jordanus schrittweise argumentierte, soll hier nicht in allen Facetten nachgezeichnet werden. Nur seine ausschlaggebenden Argumente. Wie also gelangte Jordanus Teutonicus zum Primat der Grammatica? Und wie begründete er den Primat dieser Grammatica-konstituierten Trivium-Sprechwissenschaft (grammatica in ratione modorum significandi) vor der Sprachlogik und Rhetorik?

Dokumentsortenspezifik und Verortung

Der linguistic turn des Jordan von Sachsen manifestierte sich in seinem Priscian-Minor-Kommentar. Interessante Priscian-Kommentare gibt es in West- und Mitteleuropa seit dem 12. Jahrhundert. Priscian-Minor-Kommentare existieren jedoch nicht so viele. Einer von soundsovielen Kommentaren zu Priscianus Minor, ein relativ früher Forerunner, stammt mit gesicherter Zuordnungsgewissheit aus der Feder dieses Jordanus Teutonicus bzw. Jordanus Saxo. Damit folgen wir Martin Grabmann, der dieses wichtige Opusculum des Jordan von Sachsen 1940 der Vergessenheit entrissen hat. Mag dies zeitgeschichtlich auch bad timing gewesen sein. Eine Primärquelle bleibt der Münchner Codex Clm 14476, Folio 17, Vorderseite (recte), Spalte a, bis Folio 61 recte (a), den ich im Mikrofilm eingesehen habe.

Bemerkung zu Priscian-Minor-Kommentaren

Bei dieser Traktatsorte handelt es sich meist um publizistisch intendierte, zu Vorlesungszwecken aufbereitete Wiedergebrauchstexte. Ein Teil der Priscian-Minor-Kommentare stellt einen sprechwissenschaftlich-syntaktisch orientierten Traditionsstrang dar, der für die theoretisch informierte und forcierte Grammatica-Dimensionierung und Problematisierung bis hin zu wechselseitigen Abgrenzungsbemühungen der Trivium-Disziplinen (Grammatica, Logica/Dialectica, sowie Rhetorica sowohl als scientia sermocinalis als auch in realsystematischer Gestalt einer philosophia moralis verknüpft mit Ethik, Politik, Ökonomie) schon in der Hochscholastik der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts bedeutsam geworden war. Es galt: die Wissenschaftszweige des scholastischen Triviums berühren einander, gehen aber nicht einfach ineinander über (vgl. Roos 1952: 109, Pinborg 1967: 27, Lewry 1983, Nickl 1988/2004: 76-82, 2009, 2012 passim). Die Verwissenschaftlichung der scholastischen Disputations- and Lehrvermittlung vollzog sich im allgemeinen von den innovationsreichen und komplizierten Sophismata über umfangreiche, klarer strukturierte Quaestionensammlungen hin zu den in der autoritativen und disputatorischen Lehrvermittlung durch repräsentativ standardisierte Lehrmeinungen gefestigten Lehrtraditionssträngen, den gekörnt und schmucklos formulierten ›Minores‹-Traktaten voller Abbreviaturen. Nur diese ›minores‹ sind als gesicherte, komprimierte, breviloquent gekörnte Lehrkomplexe scholastischer Lehrvermittlung anzusehen und treten mit Wissenschaftlichkeitsanspruch auf. Deren Entwicklungsrichtung lässt sich so skizzieren:
Sophistmata + Quaestionensammlungen = Minores

Die resultierenden scholastischen Minores-Traktate stellen die gesicherten, plausiblen, theoretisch akzeptabel geordneten und durchschaubar kohärenten Lehrkomplexe dar. Allerdings gibt es dabei eine Verwechslungsgefahr zwischen Minores und Priscian Minor. Zu unterscheiden sind mindestens vier ganz verschiedene und zum Teil verwirrende Bezeichnungsevidenzen in Sachen Minores.

Minores-1: Zumal im XIII. und XIV. Jahrhundert werden die als gesichert erachteten Lehrsätze und Lehrkomplexe in der scholastischen Wissenschaft ›per doctrinam‹ in der Form von Minores dargestellt. Meist handelt es sich um gedrängt zusammengefaßte, redaktionell mehrfach überarbeitete, stilistisch eher ›breviloquente‹ Vorlesungstexte, eine durchaus publizistisch zu nennende Wiedergebrauchstextsorte voller Kürzel und Abkürzungen, woran meist mehrere Textproduzenten und redaktionell tätige Reproduzenten optimierend beteiligt sind.

Minores-2: Die erwähnten Minores-1-Texte sollten nicht mit den beiden letzten Büchern der Priscianschen Institutiones Grammaticae oder mit deren Kommentierungstradition verwechselt werden. Die Traktatgattung Priscian-Minor-Kommentar umgreift sprechtätigkeitsbasierte, sprachproduktionsbezogene, an empirischer Sprachwahrnehmung und am Sprachverstehen orientierte, ›sermozinale‹ Constructio- und Syntax-Kommentare: nicht zu verwechseln mit dem Abstraktionsniveau strukturalistischer Sprachbetrachtung. Im Fachjargon gelten als ›Priscian Minor‹, bisweilen auch kurz als ›minores‹ bezeichnet: die Buchrollen 17 und 18, also die letzten beiden Buchrollen der komplett überlieferten Priscianschen ›Institutiones Grammaticae‹ (M.Hertz ed.1859, Vol.II).

Die verwissenschaftlichte Sprachproduktions-, Sprachwahrnehmungs- und Grammatiklehre, die sogenannte Grammatica speculativa, entstand aus der kommentierenden, problematisierenden und systembildenden Auseinandersetzung mit der Constructio- und Syntaxlehre dieses mauretanischen Sprach- und Grammatiklehrers. Wenn in einem mittellateinisch-scholastischen Traktat von ›Prisciano in primo libri minoris‹ die Rede ist, dann wird damit ausgedrückt, dass exakt das 17. Buch (!) der Prisciani Institutionum Grammaticarum gemeint ist und nicht etwa das erste, oder irgendeines von den ersten 16 Büchern bzw. Buchrollen (dem Priscian major). Wird bloß pauschal ›a Prisciano in minori volumine‹ gesprochen, kann sowohl das 17. als auch das 18. Buch seiner ›Institutiones Grammaticae‹ gemeint sein. Solche Kommentare zu Priscian Minor entsprechen überwiegend den Traktatgattungen Sophismata und Quaestionensammlung, d.h. sie sind mehr oder weniger im Sophismata-Stil radikalisierend ausdifferenziert oder ›per viam inventionis‹ im Quaestionen-Stil innovativ durchkomponiert, oder stellen eben bloße Auslegungen und langweilige Pflichtübungen dar. Beileibe nicht alles hierzu Überlieferte ist interessant. Oft wird streckenweise nervtötend geschulmeistert. Erläuterungen dazu finden sich in der einschlägigen Sekundärliteratur, etwa ab Robins 1951 und Roos 1952 (p.88 f.), 1959 (p.97 f.). Ein frühes und herausragendes Exemplar dieser Rubrik ›Minores-2‹ steht hier im Mittelpunkt: Der Priscian-Minor-Kommentar des Jordan von Sachsen um 1219. Magister Jordanus de Alamania folgt einer im scholastischen Lehrbetrieb üblichen Insider-Charakterisierung. Im CGL-Rahmen betrachtet bezieht sich Jordanus auf die beiden letzten Priscian-Bücher bzw. Traktat-Teile de constructione uel syntaxi: 3,107,1-377,18 im Gesamtwerk der Prisciani institutiones: GL 2,1-3,377.

Minores-3: Von den bisher genannten Minores-Traktatbezeichnungen zu unterscheiden sind einige kleinere, gleichfalls Priscian zugeordnete Texte, die erst in heutiger Zeit im Rahmen des Corpus Grammaticorum Latinorum (CGL) mit dem mehrdeutigen Etikett ›Prisciani libri minores‹ versehen werden, siehe ed. M. Passalacqua 1987 (GL 3,405-440). Damit sind folgende Traktate im Rahmen des CGL gemeint: praefatio (et epilogus): 3,1-24 P, de figuris numerorum: 4,1-18,17 P, de arte metrica (cum poemate, compositione, structura, musica): 19,1-32,5 P, sowie de rhetorica: 33,1-49,8 P.

Minores-4: Bei Dominikanern und manch anderen Orden im Hoch- und Spätmittelalter wurden auch niedere Weihen als ›Minores‹ bezeichnet. Bei Jordans Priscian-Minor-Kommentar, einem Paradebeispiel zur Traktatsorte ›Minores‹-2, folgen wir der Transliteration von Martin Grabmann 1940 (ed.Ott 1956: 232-242). Welcher forma tractatus, welchem dokumentsortenspezifischen Design der Priscian-Minor-Kommentar des Jordan von Sachsen zuzuordnen ist, kann dabei gar nicht so eindeutig beantwortet werden. Aus meiner Fachsicht handelt es sich um einen Mix aus problematisierender Quaestionensammlung und zu Lehrzwecken komprimierter Minores-Explikation. Magister Jordanus Teutonicus geht darin über seither reproduzierte Auffassungen zum menschlichen Sermo hinaus, differenziert, präzisiert und wertet den Objektbereich und die Reichweite der sprechtätigkeitsfundierten Grammatica-Lehre auf, wir würden heute sagen: versucht die linguistische Grammatiklehre im Kernbereich pragmalinguistisch bis psycholinguistisch zu begründen und interdisziplinär ausgleichend abzugrenzen, ohne in Haarspalterei zu verfallen.

Kernfrage und Kommentierungsschwerpunkt

Jordans linguistisches Erkenntnisinteresse galt dem sermo ordinatus ad significandum, der satzweise geordneten, in Sätzen segmentierten, wohlgeratenen Äußerung bzw. Redeleistung, die etwas (fest Umrissenes) anzeigt, bezeichnet oder bedeutet, vgl. weiter unten (7 a/b).

In der vierten Quaestio seines Priscian-Minor-Kommentars untersucht Jordanus Saxo die Frage, ob die Logica/Loyca oder die Grammatica als die frühere, elementarere Disziplin im Rahmen der Scientiae sermocinales (Trivium-Sprechwissenschaften) anzusetzen sei. Welche von beiden Manifestationsbereichen ist als elementarer anzusetzen: die sprachlich reformulierbare Logica oder die Grammatica der Sprachproduktion, Sprachwahrnehmung und des Sprachverstehens? Mit Grammatica ist traktatsortentypisch und dokumentsortengemäß bei Jordanus Saxo sinnentsprechend gemeint: eine empirische, prozessual verstandene, sprechtätigkeitsbezogene Grammatiklehre über menschliche Sprachproduktion und Sprachwahrnehmung, nicht etwa überperfektioniert, aber gut nachvollziehbar und wohlgeordnet. Nicht zu verwechseln mit synchroner Sprachwissenschaft, struktureller Grammatik oder strukturalistischer Sprachbetrachtung seit dem 20. Jahrhundert! Solcherlei Interpretationen wären abwegig. Sachentsprechende Domänen und Objektbereiche dieser theoretisch informierten, scholastischen Grammatica-qua-Linguistik-Konzeption sind vielmehr: die satzentsprechend segmentierbare Psycholinguistik der Sprachproduktion und die Sprachperzeptionslehre, deren syntaktisch geordnet limitierte Pragmalinguistik bzw. Sprachverstehenslehre. Und je nach Argumentationsrichtung, darstellungstechnischem Design und Fachjargon-Spezifik sind durchaus Ansätze von generalisierungsfähiger Performanzgrammatik erkennbar, zumal in den späteren, meist unedierten Priscian-Minor-Kommentaren des 14. Jahrhunderts, z.B. im Codex Ripoll 131. Aus kommunikationstheoriegeschichtlichem Frageinteresse erscheint es sinnvoll und zulässig, auch manch moderne Bezeichnungsgepflogenheiten, wenngleich nicht uneingeschränkt, beim Nachkonstruieren solcher Kommentare und Traditionsstränge falsifizierbar heranzuhalten.

Um 1219 kommt Magister Jordanus Teutonicus zum Schluss, dass die Grammatica die frühere, d.h. konstitutiv-elementarere sei, weil ihr Gegenstand, der sermo congruus (etwa: Sprechsprache auf Connected Speech Level) konstitutiv-früher anzusetzen bzw. vorauszusetzen ist als der Objektbereich sermo verus der syllogistischen Sprachlogik. Auf diesen Sachverhalt hat auch Jan Pinborg (1967: 26) hingewiesen. Wir dürfen hier soviel verdeutlichen: Die Analyse der Wahrheitsdimension der Sprechsprache setzt nach Jordanus de Alamania den Objektbereich ›sinnvoll zusammenhängend hervorgebrachte Rede‹ voraus. Die Logik bzw. Sprachlogik wird – auch wenn wir die Übersetzungsbreite von mittellateinisch loyca hier nicht detailliert diskutieren können – jedoch in methodisch-explizierender Hinsicht als früher bzw. als epistemologisch vorausgesetzt betrachtet, weil die auf dieser scholastischen Erkenntnisfolie verstandene Grammatica sich bei der schrittweisen Explikation ihres Gegenstandes der scholastischen Disputationsmethode (cf. Springhetti 1967) und selbstverständlich der Syllogismen bedient (Grabmann/ed.Ott 1956: 235). Nach Jordan von Sachsen bezieht sich der Primat der mittellateinisch-scholastischen Grammatica-Lehre, der Primat der empirischen Sprachproduktions-, Sprachperzeptions- und Sprachverstehenslehre auf ihre prozessuale Gegenstandskonstitution, nicht aber auf jeden Aspekt ihrer verallgemeinernden Darstellungs- und Vorgehensweise.

Sermo-Auffassung

Jordan von Sachsen hält eine Reihe klar unterschiedener Betrachtungsweisen und relational konstituierter Gegenstandsbereiche des sermo auseinander. Mlat. sermo bedeutet im heutigen Gegenwartsdeutschen die menschliche Rede; sermo darf zudem mit ›Sprechsprache‹ übersetzt werden; auch der etwas indifferentere Ausdruck (geordnete) sprachliche Äußerung erscheint als Übersetzungshilfe recht brauchbar. In diesem Rahmen geht es um sinnbezogene eher broad segmentierbare, schrittweise nachvollziehbare mehrgliedrige Wortgruppen, menschliche Rede, Sprechtätigkeit und Satzgebilde, auch um eine gewisse Subklassenspezifik. Diese um 1219 formulierte, zu seiner Zeit ›moderne‹ Auffassung Jordans vom Primat der Grammatica stellt wohl schon Mitte des 13. Jahrhunderts nichts Neues mehr dar, schon gar keine auffällige Sondermeinung. (Vergleiche Robert Kilwardbys Wissen­schaftslehre 'de ortu scientiarum' um 1250; ed. Judy 1976, cap.LXIII, p. 216/Nr.635.) Angesichts der Entstehungszeit des hier interessierenden Priscian-Minor-Traktats um 1219 darf Jordans sprechwissenschaftlich breit motivierter Prioritätsanspruch der theoretischen Grammatica-Lehre freilich durchaus als ›kühn konzeptualisierend‹, ›modern‹, oder auch als ›progressiv‹ und zurecht als ein linguistic turn charakterisiert werden. Wodurch sich nicht zuletzt die Befreiung der Grammatica-Lehre von der vormaligen ›Bevormundung‹ oder ›Umarmung‹ durch die Sprachlogiker artikuliert. Dies fügt sich stimmig in Tendenzen an der Pariser Artistenfakultät während des ersten Viertels des 13. Jahrhunderts ein, deren sogenannte logomachia zu überwinden (vgl. Roos 1952: 113). Ein gewisser emanzipatorisch-konzeptualisierender Bestimmungs- und Vermittlungsschritt in Richtung auf eine sich verselbständigende Grammatica qua operativer Psycholinguistik ist vollzogen. Jordans Priscian-Minor-Kommentar liefert ein starkes Indiz dafür, dass die Grammatica-Lehre zumindest in Paris nicht mehr im Schlepptau der Logik rangiert. Die hier herangezogenen Definitionen, Termini und begrifflichen Fixierungen finden sich teils in der Transliteration Martin Grabmanns (ed.Ott 1956: 233 f. nach dem Codex lat.1291 der Universitätsbibliothek Leipzig), teils in den Erörterungen Pinborgs (1967: 25 f.), der darin Grabmann folgt. Hier wurde der Münchner Codex Clm 14476, Folio 17 bis 61 aus der Bayerischen Staatsbibliothek beigezogen. Nun zu einigen Kernaussagen von Magister Jordanus de Alamania bzw. Jordans von Sachsen:

(1.a) Diversificatur autem sermo sic. Aut enim est contractus ad personam et eius attributa, aut non contractus.

(1.b) Man unterscheidet [jedoch] die sprachliche Äußerung, die menschliche Rede, die Sprechsprache (sermo) auf folgende Weise nach verschiedenen Aspekten (diversificatur). Denn entweder ist sie (der Sermo) zusammenhängend hingeordnet auf eine bestimmte Person und ihre Begleitumstände/Kontexte (gemeint sein könnte: auf spezielle Sprechsituationen), oder sie ist nicht so ausgerichtet [heute würden wir sagen: ›relativ kontextfrei‹].

(2.a) Si non contractus, aut consideratur in ratione rei aut in ratione modorum significandi.

(2.b) Wenn es sich nicht um eine sprachliche Äußerung handelt, die entweder auf eine Person, oder ihre Begleitumstände bezogen ist – (damit könnte gemeint sein: wenn sie nicht ausschließlich im Rahmen der interpersonalen Kommunikation als einmalige und unwiederholbare, zufällige Äußerung aufzufassen ist) dann mag sie entweder vom vermittelten Sachverhalt her (damit könnte wohl gemeint sein: von der situationsunabhängigen, gegenstandsbezogenen Referenz her), oder von den theoretischen Grundsätzen und Dimensionen der Modi significandi her betrachtet werden.

Wechselseitige Abgrenzung der sermozinalen Trivium-Disziplinen

Es folgen wechselseitige Abgrenzungsdefinitionen der sermozinalen Disziplinen ›rhetorica‹ (3.a), ›grammatica‹ (4.a) und ›loyca‹(5.a): (3.a) De sermone contracto quoad personam et eius attributa est rhetorica. (3.b) Sofern eine zusammenhängend ausgerichtete, sprachliche Äußerung hinsichtlich einer Person und dem/n/ Kontext/en/ der Sprechsituation betrachtet wird (man könnte versuchsweise unterstellen, dass damit die Gesamtheit der jeweils situationsspezifischen, kommunikativen Beziehungsaspekte gemeint sei - im Mlat. steht attributa), diskutiert man von Gegenstandskonstitution und Betrachtungsweise her Rhetorik.

(4.a) De sermone non contracto qoad modum significandi est grammatica.
(4.b) Wird die sprachliche Äußerung nicht in ihrer gesamten Kohärenz und interpersonalen Komplexität zum Gegenstand erhoben, sondern vor allem hinsichtlich ihrer Bestimmungsweisen/-stufen des Bedeutens und Bezeichnens (Modi significandi), so befinden wir uns auf dem Gebiet der Grammatiklehre (Grammatica; expliziter und ›moderner‹ übersetzt: auf dem Gebiet der semantisch-prozessualen Linguistik bzw. Psycholinguistik.

Aus (4.a) geht nicht explizit hervor, ob der zusammenhängend artikulierte Redestrom betrachtet wird, oder die segmentierte, in Satzeinheiten organisierte Redeleistung. Die Darstellungsweise Jordans darf wohl traktatspezifisch als breviloquent bezeichnet werden. Was bezüglich (4.a) fehlt, sind nähere Erläuterungen und vorlesungstextbegleitende Paraphrasierungen. Darstellungstechnisch entspricht dieser Modus tractandi durchaus der Üblichkeit in solchen breviloquenten Vorlesungsskripten aus der Zeit der Hochscholastik des 13. Jahrhunderts.

(5.a) De sermone non contracto quoad rem significatam est loyca.
(5.b) Wird (demgegenüber, vgl. 4.a/5.a) die sprachliche Äußerung hinsichtlich der bezeichneten/gemeinten) Sachstruktur bzw. hinsichtlich der Sachreferenz, bezüglich des in ihr zur Sprache gebrachten Sachverhalts, etwa auch: unter dem Aspekt die-Sache-verhält-sich-so analysiert, so behandeln wir die menschliche Sprechsprache im Rahmen der Sprachlogik (loyca).

Zu res in (5.a): Erfahrungsgemäß kommt man in mlat.-scholastischen Texten mit der Bedeutung ›Ding‹ für ›res‹ meist nicht weiter. Dem Wortsinn nach bedeutet ›res‹, synonym mit ›ens‹, ein ›Seiendes‹, ein Etwas. Trotzdem ist zu berücksichtigen, dass der hier diskutierte Tractatus nicht zum Gebiet der philosophisch-theologischen Scholastik gehört. Zum Prisciankommentar Jordans (um 1219) liegt keine spezielle Latinitätsanalyse mit zweifelsfrei gesichertem Übersetzungsglossar vor (vgl. auch die Bemerkungen M.Grabmanns/ed.Ott 1956: 242), es dürfte von daher unumgehbar sein, bei der Übersetzung mit jeweils hinreichender Vorsicht angesichts fachjargonhaft verständlicher Items der Sprachverwendung intuitiv vorzugehen. Diese Vorgehensweise ist freilich angreifbar.

Magister Jordanus definiert die Triviumdisziplinen auch vom Ziel, von ihren unterschiedlichen Intentional- und Finalstrukturen her und dies in Abhängigkeit von der jeweiligen Frageperspektive, die an sprachliche Äußerungen herangetragen werden. Die Objektbereiche der Triviumdisziplinen, der Scientiae Sermocinales, bestimmt Jordan, indem er u.a. (wie wir heute formulieren) zwischen mehreren Sprachfunktionen unterscheidet, ein kommunikativ-funktionaler Ansatz. Dazu bedient er sich seiner Aristoteles-Latinus-Rezeption und seiner Cicero-Kenntnis. Nach Jordan ist zunächst auseinander zu halten, ob die sprachliche Äußerung tendenziell ad significandum (um etwas zu bezeichnen, anzudeuten, anzuzeigen) erfolgt, oder ad movendum: um aktuelle Befindlichkeiten bzw. Einstellungsvarianten zu ändern oder zu bekräftigen; gemeint sein könnte auch: um psychische Prädispositionen zu verstärken oder neu auszurichten, d.h. ob die sprachliche Äußerung suasiv oder persuasiv hervorgebracht wird.

(6.a) Si ad movendum, aut virtutem apprehensivam aut virtutes motivas, scillicet irascibiles et concupiscibiles.
(6.b) Wird eine sprachliche Äußerung ›ad movendum‹ (um Einstellungshaltungen zu verändern oder zu bekräftigen) hervorgebracht, ist sie entweder darauf ausgerichtet, das Vorstellungsvermögen (virtus apprehensiva), oder die assoziierten Motivationen/auslösenden Beweggründe zu entfachen, und das heißt natürlich auch, auf [wortwörtlich:] ›Erzürnbarkeiten‹ und ›Begierlichkeiten‹ anzuspielen, [freier paraphrasiert:] auf Wutausbrüche und Wunschvorstellungen (ggf.: niedere Instinkte) zu spekulieren.

Irascibiles und concupiscibiles sind im Gegenwartsdeutschen in ihrer Wortbildung kaum äquivalent nachkonstruierbar. Beim Wortpaar irascibile et concupiscibile handelt es sich um potentiae appetitivae, die Wahrnehmung und Evaluierung kombinieren; vgl auch den Corpus Thomisticum, dort mehrfach in den Quaestiones disputatae de veritate (quaestio 15 a. 1 arg. 14/a. 1 ad 12; quaestio 22 a. 10 arg. 3/a. 10 ad 2). Offensichtlich wird an den Zusammenhang von activum-appetitus-apprehensum angeknüpft: Das Aktive, das den Appetitus bewegt, ist das Apprehensum, das sinnbezogen Wahrgenommene bzw. Erkannte. Es erscheint auch bezüglich dieser Lemmata zweckmäßig, Jordans gekörnten Stil voller Abbreviaturen relativ frei im Gegenwartsdeutschen zu paraphrasieren (6.b). Die forma tractandi, die darstellungstechnische Strategie in der Priscian-Minor-Kommentierung des Jordan von Sachsen besteht nachvollziehbar darin, die Grammatica-Lehre so zu aristotelisieren, dass sie zur Eigenständigkeit und Psycholinguistisierung dieser theoretisch informierten Grammatica-Lehre beiträgt.

Grammatica-Definition

(7.a) De sermone ordinato ad significandum est grammatica.
(7.b) Die Grammatik widmet sich der gegliederten, geordneten, segmentierten sprachlichen Äußerung, die etwas (fest Umrissenes) anzeigt, bezeichnet und bedeutet. Sermo ordinatus ist ein fachjargonhaft benutzter Terminus, bzw. eine im frühen 13. Jahrhundert häufig gebrauchte, formelhafte zweigliedrige Wortgruppe. Zwar kann nicht unmittelbar aufgezeigt werden, daß sermo ordinatus außer der gegliederten, geordneten sprachlichen Äußerung auch die ›segmentierte‹ sprachliche Äußerung bezeichnet, aber ohne Segmentierung ist eine sprachliche Äußerung nicht als gegliederte, geordnete diskriminierbar. Das ›Wie‹ der Segmentierung ist hier jedoch nicht genau eruierbar, d.h., es erscheint unklar, ob Magister Jordanus dabei an kleinere, mittlere, oder größere, sprechsprachliche Phrasierungseinheiten gedacht hat: Einzellaute, wahrnehmbare Minimal-Segmente und Lautverbindungen, Silben, Wörter, Satzteile, Sätze, satzübergreifende Phrasierungseinheiten; es dürfte zulässig sein, zu vertreten: beim Sprechen sinnbezogen respezifizierbare Phrasierungseinheiten oder Sprechtakte. Mit anderen Worten, die Segmentierung sprechsprachlicher Äußerungen dürfte für Magister Jordanus überhaupt kein theoretisches Problem bedeutet haben. Die Segmentierung war für ihn sozusagen im Vollzug trivial gegeben. Da ständig reproduzierbare Tondokumente im Mittelalter nicht zur Verfügung standen, stellte sich die Segmentierungsfrage sprechsprachlicher Äußerungen weder als generelles, grammatiktheoretisches oder sprachproduktionstheoretisches Problem, noch als spezielles Problem der Sprachapperzeption.

Rhetorik-Definition

(8.a) De sermone ordinato ad movendum virtutes motivas in iudice, ut misereatur parti proprie et indignetur parti adverse, est rhetorica.
(8.b) Mit der geordneten Redeleistung, die auf die aktuellen Befindlichkeiten und Einstellungshaltungen jener ausgerichtet ist, die ihr Urteil über etwas abgeben sollen, einerseits um Mitleidseffekte zu erzielen oder im Gegensatz dazu (bei einem andern Teil der Zuhörerschaft/der Angesprochenen), um Unmut bzw. Demotivierung hervorzurufen, damit beschäftigt sich die Rhetorik. Vergleichbar mit (6.a/b) ist es auch bei (8.a/b) und nachfolgenden Zitaten erforderlich, relativ breit im Gegenwartsdeutschen zu paraphrasieren, um aus den breviloquent gedrängten, komprimierten Redewendungen des Wortmaterials heraus den theoretischen Argumentationsgang kenntlich zu machen.

Loyca/Sprachlogik-Definition

(9.a) De sermone ordinato ad movendum virtutem apprehensivam veri et falsi est loyca;
(9.b) Die Sprachlogik (loyca) thematisiert die (schrittweise) gegliederte, sprachliche Äußerung unter dem Beziehungsaspekt der Erzeugung derjenigen zugrundeliegenden Vorstellungen, die die Auswahl des Wahren und die Abneigung gegen das Falsche bewerkstelligen.

Hieran schließt sich eine ziemlich schulmeisterlich anmutende Fortsetzung zur Einschätzung der Triviumdisziplinen:
(10.a) et sic iste tres scientie diversificatur in parte subiecti et finis et dicuntur sermocinales scientie ex parte subiecti, quod est sermo.
(10.b) Und so verstanden werden diese drei Wissenschaften teilweise nach dem jeweils zugrundegelegten Begriff (subjecti) und Ziel her unterschieden und sermozinale Disziplinen bzw. Wissenschaften/Sprechwissenschaften teilweise nach dem Gegenstand selbst, dem Objektbereich (subjecti) genannt, welcher (bekanntlich) die sprachliche Äußerung ist.
(11.a) Triviales dicuntur ex parte finis.
(11.b) Vom Kommunikationsziel her werden sie ›triviales‹, auf drei Wegen befindliche Disziplinen, genannt.

Jordan führt an, dass es drei Wege in der Natur- und Moralphilosophie gebe. Zu Lebzeiten Jordans an der Pariser Artistenfakultät sicherlich nichts Neues, aber hinsichtlich der interdisziplinären artes-Modulationsbreite bemerkenswert. Vom Wirkungsgefüge her (ex parte efficientis), so Magister Jordan, pflegt man diese Disziplinen als ›Rationales‹ (rationale Disziplinen; ggf.: Vernunft-, bzw. Verstandesdisziplinen; man könnte mit entsprechendem Vorverständnis auch übersetzen: kognitive Disziplinen) zu bezeichnen, denn ihre Schöpferin (effectrix) ist die ›ratio‹.

Einwände gegen die Wissenschaftlichkeit der Grammatica

Die Schwierigkeiten problemorientiert interpretierenden Übersetzens zeigen sich zudem in (12.b) angesichts der sogenannten Universalienfrage. Jordan von Sachsen konzipiert zwar den Gegenstand der Grammatiklehre nicht genuin universalistisch, dennoch betont er das Allgemeine, Gemeine und Verallgemeinerungsfähige dieser sermozinalen Disziplin. Und von daher insistiert Magister Jordanus darauf, Grammatica als wissenschaftliche Disziplin bzw. grammatikzentrierte Sprechwissenschaft auszuweisen.

Vgl. hierzu die erste Objectio bzw. Negatio aus der ersten Frage dieses Priscian-Minor-Traktats (in der Transliteration Grabmanns 1956: 235): (12.a) Grammatica non est de universalibus. Ergo non est scientia. Quod non sit de universali patet. Est enim de vocibus. Voces autem sunt sensibiles. Sensibile autem non est universale, sed particulare vel singulare.

Auch der angebotene Übersetzungsvorschlag (12.b) ist wieder nicht simpel am Literalsinn orientiert:
(12.b) Die scholastische Grammatica-Lehre, [es ist auch vertretbar zu sagen:] die sermozinale, sprechtätigkeitsbasierte Linguistik, expliziter formuliert: die lateinisch-scholastische Grammatica-Lehre geht nicht von Universalien aus. Deshalb ist sie keine Wissenschaft. Dass sie nicht etwas Universales expliziert, ist offenkundig. Denn sie handelt von den hörbaren, sprechsprachlichen Gebilden (de vocibus). Diese sprechsprachlichen Gebilde stellen Sensibiles (wahrnehmbare Einheiten/Ereignisse, man darf wohl auch sagen: sprachliche Perzepte) dar. Eine solche wahrnehmbare Einheit/ein wahrnehmbares Ereignis (sensibile) ist jedoch nicht etwas Universales, sondern etwas Besonderes/Verbesondertes, oder Einzelnes.

Sicherlich muss man sich auch bei (12.a/b) davor hüten, eine allzu elegante ›moderne‹ Terminologie an den mittellateinischen Text heranzuhalten. Gleichwohl: Aus dem Text geht hervor, dass die Beobachtungsperspektive sprachproduktionsseitig gewählt ist: es handelt sich noch nicht um ›wahrgenommene‹, ›mitgehörte‹, ›perzipierte‹ Sensibiles, sondern lediglich um potentiell hörbare, wahrnehmbare Sensibiles. Es sind also keine kompletten Speech Communication Events gemeint.

In der zweiten Negation dieser ersten Quaestio setzt sich Magister Jordanus mit einer im heutigen Wissenschaftsjargon vermutlich als tendenzpublizistisch apostrophierbaren Standardargumentation auseinander, vgl. (13) bis (16), die gegen das Selbstverständnis der Grammatica (qua sprechtätigkeitsbezogene, grammatikzentrierte Linguistik) als einer wissenschaftlich fundierten Disziplin gerichtet ist. Wie wir in der kurzen solutio noch sehen werden, ist diese antilinguistische Argumentation nicht leicht zu konterkarieren, vgl. (14), (15) und (16), auch (12). Wie schon zu (7.a/b) bemerkt, sollte nicht vergessen werden, sich die aus heutiger Sicht prekäre Dokumentsortenspezifik des XIII. Jahrhunderts zu vergegenwärtigen. Denn ständig reproduzierbare Tondokumente, verlässliche, beliebig oft reproduzierbare Ausgangsdaten gesprochener Sprache, gibt es bekanntlich erst seit dem ersten Drittel des 20. Jahrhunderts.

Im Rekurs auf Aristoteles Latinus (Analytica posteriora / Metaphysica, lib.VI) – welche mlat. Übertragung dem Magister Jordanus zur Verfügung gestanden haben mag, wissen wir nicht (vgl. Grabmann/ed.Ott 1956: 24o f., ferner B.G.Dod in Kretzmann et al.1982: 75, 77) – wird bekräftigt, jede Wissenschaft habe von etwas Unveränderlichem auszugehen etc.. Jordan von Sachsen resümiert anknüpfend an die aristotelisch-lateinische Tradition: Wissenschaft habe sich auf das Notwendige zu gründen und sich aufs Notwendige zu konzentrieren.

Weiter heißt es:
(13.a) Item omnis scientia est de impermutabili. Unde Aristoteles in libro Posteriorum: scientia est ex necessariis et circa necessaria, et in VI Metaphysice: scientia est de eo, quod permanet aut simpliciter aut pro maiori parte. Sed grammatica est de voce litterata, articulata, que permutatur apud diversas linguas. Ergo grammatica non est scientia. (scientia est de eo, etc.)
(13.b) Wissenschaft erhebt etwas Beständiges zum Gegenstand und zwar entweder schlechthin, oder aber zum überwiegenden Teil. Aber die Grammatiklehre behandelt das segmentierte, alphabetisch notierte und oder artikulierte sprechsprachliche Gebilde, das bei verschiedenen Sprachen durchwegs verschieden ist. Daher ist die Grammatica (bzw. die Linguistik) keine Wissenschaft.

Vox litterata und vox articulata als Fachwörter

Vox litterata und vox articulata sind schon hinreichend klar als Fachtermini geprägt und Jordanus Saxo hält sie explizit auseinander. Das gilt autorspezifisch und traktatspezifisch. Diese Unterscheidung findet sich öfters in Kommentaren zur aristotelischen Interpretationslehre, die zum älteren scholastischen Basis-Curriculum des hochmittelalterlichen Triviums, der sogenannten Lοyca νetus gehört. Bei Thomas von Aquin, also später, Mitte und 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts, vgl. Schütz 1895: 886 und Deferrari 1947: 1183, findet sich vergleichsweise wenig zu dieser Differenzierung. Im digitalisierten Corpus Thomisticum fand ich nur einen als authentisch einzustufenden Beleg dazu: Sancti Thomae de Aquino Expositio libri Peryermeneias (ca.1270/71; also über 50 Jahre nach Jordans Priscian-Minor-Kommentar zu datieren), im Buch 1, lectio 4, n. 3.

Jordan von Sachsen stellt M.Tullius Cicero geschickt gegen Aristoteles Latinus, um diese Vorbehalte gegen die Wissenschaftlichkeit der Grammatiklehre bzw. der sermozinalen Linguistik (12) und (13), zu entkräften:
(14.a) ars est collectio multorum preceptorum ad unum finem tendentium.
(14.b) Die ›ars‹ (hier: das gesicherte Lehrsystem) ist eine Zusammenfassung vieler ihr (der ›ars‹) zugrunde liegender Regularitäten, die (im Rahmen der sermozinalen Trivium-Disziplinen) auf das involvierte Kommunikationsziel hingeordnet sind.
(15.a) Sed grammatica est huiusmodi et hoc concedo.
(15.b) Die Vorgehensweise der Grammatica (der Linguistik), ist gemäß (14.a) im Verstehenskontext der ciceronianischen ›ars‹ charakterisierbar.
Grabmann (ed.Ott 1956: 235) schreibt zu (15.a), »hier ist also die solutio in der kürzesten Form: et hoc concedo gebracht«.

Dem Vorbehalt gegen das Selbstverständnis der Grammatica als Wissenschaft hält Jordan in seiner Problemlösung entgegen, dass das Sensibile in doppelter Hinsicht betrachtet werden könne: zum einen gemäß dem esse commune, d.h. wörtlich: hinsichtlich seinem Sein als Gemeingut. Dementsprechend wird von dieser oder jener, bloße Einzelheiten konstatierenden, wahrnehmbaren Einheit (zu ergänzen sein dürfte: im Rahmen der individuellen Sprechtätigkeit) abstrahiert (secundum quod abstrahit ab hoc et illo sensibili). Zum anderen kann das wahrnehmbare, sprechsprachliche Gebilde gemäß seinem Sein als Zeichenträger und Bedeutungsvermittler (esse significationis) betrachtet werden. So verstanden ist dieses oder jenes Sensibile vielfältig ausdifferenziert (secundum quod concernit hoc vel illud sensibile). Die erstgenannte Sichtweise führt zu etwas Allgemeinem, Standardisierbarem, Verallgemeinerungsfähigem am Sprechen (universale). Daher ist darüber eine Wissenschaft möglich. Die zweite Verstehensweise ist der Spezifik des Einzelfalles gewidmet, und demzufolge ist darüber auch keine Wissenschaft möglich.

Auf den metatheoretischen Vorbehalt, der auf die morphologische und syntaktische Erscheinungsvielfalt sprechsprachlicher Varietäten zielen dürfte (13.a), erwidert Jordan, daß dennoch diese voces hinsichtlich der gegliederten und seriellen Ordnung, in der sie hervorgebracht werden, sowie in einer gewissen Bezogenheit auf die kognitiv-psycholinguistische Dimensionierung der Sprachproduktion, welche die voces konstituieren, bei allen Sprachteilhabern als mit sich identisch zu betrachten sind. Eine sicherlich recht kühne, angreifbare Entgegnung, aber behauptungslogisch versiert.

Auch Realisierungen von Fügungspotenzen/Valenzen von Wörtern, Wortarten, sowie Grundpositionen der Reihenfolge von Wörtern (dies könnte mit modus ordinandi dictionis impliziert sein) besitzen, so darf Magister Jordan wohl verstanden werden, bezogen auf die übereinstimmende(n) Grundform(en) oder Formabweichung(en) ihrer komplexen Merkmalsbündel (conformitatem sive difformitatem accidentium) bei allen Sprachteilhabern eine eigene Identität.

(16) Ad secundum dicendum, quod licet voces inquantum voces non sint eedem apud omnes, tamen secundum modum ordinandi et secundum intellectum, quem constituunt, sunt eedem apud omnes. Intellectus enim, ut vult Aristoteles, sunt idem aput omnes. Modus etiam ordinandi dictionem [dictionis ?] secundum conformitatem accidentium sive difformitatem est idem apud omnes (in der Transliteration Grabmanns/ed.Ott 1956: 236).

Magister Jordans aristotelisierend rationalphilosophische Sermo- und Grammatik-Konzeptualisierung im hier zitierten, um 1219 entstandenen Priscian-Minor-Kommentar steht unverkennbar deutlich gegenüber vorherigen Grammatikthematisierungen unter dem neuen, ambitionierten, relativ strengen, auf Erklärung abzielenden Wissenschaftsideal (vgl. Pinborg 1967: 25). Damit setzte Jordan von Sachsen eine erwähnenswerte Zäsur in der Tradition der Grammatikkommentierung mitteleuropäisch-lateinischer und nicht zuletzt deutschstämmiger Grammatica- und Priscian-Kommentatoren. Diese vorgeführten Ausschnitte aus dem Priscian-Minor-Kommentar des Jordanus Saxo, die sich mit der Gegenstandskonstitution der sprechtätigkeitsbezogenen und grammatikzentrierten Linguistik, bzw. der sprechwissenschaftlichen Grammatica, mit ihrer interdisziplinären Verknüpfung und Abgrenzung im Rahmen der Scientiae sermocinales beschäftigen, lassen in begrifflicher und methodischer Hinsicht den Eindruck gerechtfertigt erscheinen, den Martin Grabmann (ed.Ott 1956: 236 f.) gewonnen hat:

Der Prisciankommentar des Magister Jordanus macht methodisch und inhaltlich einen bedeutenden Eindruck. Er ist sehr klar und übersichtlich geschrieben und er verliert sich nicht, wie dies bei anderen grammatischen Werken, besonders bei sophismata grammaticalia des 13. Jahrhunderts nicht selten der Fall ist, in Subtilitäten und in ein Labyrinth von obiectiones und difficultates. Während die Grammatica des Papias im 11. Jahrhundert noch keinerlei philosophische Züge aufweist, verwendet die Summa super Priscianum des Petrus Heliae die aristotelische Logik (Kategorien und Perihermeneias) für die Behandlung grammatikalischer Probleme und legt so den Grund zu der scholastischen Sprachlogik und spekulativen Grammatik, zu den späteren tractatus de modis significandi. Diese philosophische Note ist bei Jordanus viel stärker wahrnehmbar, der nicht nur die aristotelische Logik im weitesten Umfang benutzt, sondern auch in seiner ganzen Auffassung und Erörterung grammatikalischer Fragen und Lehren ein reiches philosophisches Wissen bekundet und eine für diese Zeit überraschende Vertrautheit auch mit Gedanken des ›neuen Aristoteles‹ besonders in der Physik und Metaphysik an den Tag legt. Neben Priscianus, der naturgemäß fortwährend zitiert wird, und neben Donatus ist mir auch eine Erwähnung des Kommentators aufgefallen... Dieser Kommentator ist Petrus Heliae, der in der Folgezeit viel benutzt wurde.

Dennoch bleiben einige Passagen der herangezogenen Textabschnitte mit Fragezeichen versehen: z.B. das idem apud omnes in (16). Aus dem Kontext geht zwar hinreichend klar hervor, dass die Strukturen gesprochener Sprachen als verschiedenartige aufgefasst werden, vgl. (13) und (16), doch sollte dies keinesfalls auf dem Hintergrund einer ›Kontrastiven Linguistik‹ oder ›Kontrastiven Grammatik‹ inteprretiert werden. Radikalisiert werden die Analyseschwierigkeiten und Unbestimmbarkeiten nicht zuletzt durch die biegsame mittellateinisch-scholastische Terminologie selbst. Scholastische Traktate weisen nicht selten diese Eigentümlichkeit auf, wobei »das Wortmaterial nur das an und für sich indifferente Vehikel für den abstrakten Gedanken ist« (Heinrich Roos 1952: 34). Ein Berührungspunkt zwischen lateinisch-scholastischer und heutiger linguistischer Terminologie. Sicherlich gibt es aufwendigere und weitaus komplexere Priscian-Minor-Kommentare als der frühe, breviloquente, fortschrittlich-wegweisende Priscian-Minor-Kommentar des Jordanus Saxo von 1219. Beispiel: der terminologisch anspruchsvolle, fast ein Jahrhundert später erstellte Priscian-Minor-Kommentar, der wohl von Vitalis de Tarbia stammt, datiert 13.Juni 1307 im Codex Ripoll 131. Das Incipit lautet: Sermo audibilis existens est principium omnis doctrine et dissipline. Auf der Rückseite des ersten Blattes wird mit mediatus et in mediante immediatus est cognitio grammatice ad quam ordinatur sicut pars ad suum totum das verwickelte Gefüge grammatischer Komponenten aufgegriffen. Dieser wie die meisten Priscian-Minor-Kommentare sind bislang unediert. Das Terrain liegt weithin brach.

Scholastische Linguistik

Fassen wir unsere Befunde zusammen: Mit scholastischer Linguistik bzw. lateinisch-scholastischer L2-Transfersprachlinguistik, einer von drei Sprechwissenschaften (Scientiae sermocinales, Wissensformen und Wissenschaften von der menschlichen Rede), darf der sprachperformanzbezogene, sprechtätigkeitsbezogene, theoretisch informierte, grammatikorientierte bis grammatikzentrierte, translationslinguistische und mit einem gewissen Erklärungsanspruch ausgestattete Sektor der Triviumdisziplinen bezeichnet werden. Vorausgesetzt, man akzeptiert den Übergangsstatus dieser methodisch kommentierenden Ausdifferenzierung und Verwissenschaftlichung der sprechtätigkeitsbasierten Transfersprachlinguistik im ersten Drittel des 13. Jahrhunderts hinorientiert auf die Traktatinhalte Kommentare zur theoretisch informierten Grammatik-, Sprachproduktions- und Sprachwahrnehmunglehre mit scholastischem Differenzierungs-, Profilierungs- und Wissenschaftlichkeitsanspruch, dann lässt sich folgendes Resümee herleiten:

Mit dem Priscian-Minor-Kommentar des seligen Jordanus Teutonicus bzw. Jordan von Sachsen datierbar um 1219 existiert eine wissenschaftsgeschichtlich relevante Trivium-Wegmarke der theoretisch informierten, psycholinguistisch argumentierenden, sprechwissenschaftlichen Linguistik bzw. Lingua-franca-Linguistik. In den expandierenden und sich verwissenschaftlichenden Scientiae sermocinales sind seine psycholinguistischen Begründungsgänge vom Sachzusammenhang her auf eine empirische, prozessuale, sprachperformanzorientierte Linguistik hinorientiert. Als kompetent kommentierender Traktatproduzent ist Jordanus Teutonicus einer der ersten mit deutschstämmig eruierbarer Herkunft. Doch trotz der sermozinalen Gegenstandskonstitution dieser Sorte ›Linguistisierung‹ oder ›Psycholinguistisierung‹ im interdisziplinären Setting der viele neue Wissensareale subsummierenden Scientiae sermocinales auf der Basis von aristotelisierter, teilweise ciceronianisch argumentierender, theoretisch informierter Grammatica-Kommentierung bzw. Constructio- und Syntax-Kommentierung lässt sich einwenden, dass eine als linguistisch oder psycholinguistisch einschätzbare Kommentierung eben noch nicht als eigenständige, auf Erklärung ausgerichtete Sprachsystemtheorie oder Sermo-Systemtheorie anzusehen ist. Und daher liegt mit dem Priscian-Minor-Kommentar des Jordanus von Sachsen noch keine tragfähige, sprechwissenschaftlich-linguistische Systemtheorie vor. Diesen Einwand kann man schlecht abweisen (Nickl 1985: 279, 2009: 52 f., 2012: 79). In der prämodistischen Etappe Jordan von Sachsens um vor 1218/20 – dafür steht sein Priscian-Minor-Kommentar – wurde die psycholinguistisch eigenständige, sich nicht mehr bloß im Schlepptau der Loyca/Logica/Sprachlogik anhängig bewegende Grammatik-Kommentierung, somit eine grammatiktheoretisch neuartige Psycholinguistisierung für eine kommentierende Sermo-Systembildung im mittellateinischen L2-Transfermedium begründet. Eine Wurzel des Primats der grammatisch geordneten, strukturierten, prozessual fundierten Sprachkommunikationslehre geht auf einen innovativen, konstruktiven, teils aristotelisch, teils ciceronianisch argumentierenden L2-Kommentator und später führenden, organisationspolitisch erfolgreichen Repräsentanten des Predigerordens, Jordanus Saxo, zurück. Der linguistic turn des Jordan von Sachsen um 1219 stellt eine epistemologisch relevante Wegmarke in der theoretisch informierten Lingua-franca-Kommunikation des Triviums im ersten Drittel des 13. Jahrhunderts dar: generaliter ad omnes.

Erst mit den explizierten Traktaten der Grammatica speculativa tritt die psycholinguistisch und sprechwissenschaftlich durchkomponierte Modi-Significandi-Linguistik in konstruktivistischer Systemgestalt in Mitteleuropa auf. In Paris bereits in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts; in Erfurt mit Thomas Erfordiensis um die Wende zum 14. Jahrhundert. Es wäre unfair zu ignorieren, dass sich in lateinisch-scholastisch geprägten Universitäten und klösterlichen Studienzentren eine Art von kognitions- bis pragmalinguistischer, grammatiktheoretisch fokussierter Darstellungs- und Kommentierungstradition teils parallel zu anderen und teils gegen andere Traditionslinien profilierte und wesentlich dazu beigesteuert hat, die schulmeisterlich reproduzierende Grammatica zur verwissenschaftlichten Grammatica speculativa zu transformieren. Die Verwissenschaftlichung der transfersprachlichen Triviumdisziplinen resultierte auf der Basis konkurrenzieller und komplementärer Ansätze und Kommentierungstraditionen und erfolgte keineswegs simultan. Zuerst blühte und dominierte die Sprachlogik noch im 12. und frühen 13. Jahrhundert. Mitte und 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts verselbständigte sich die verwissenschaftlichte Grammatica-Theorie; die Rhetorik folgte mit breiter, sachreferenzieller Spannweite zu den artes morales in der späteren Scholastik.

Sprechwissenschaften (scientiae sermocinales) und Lehrfreiheit

Auch das europäisch effektive L2-Latein mittelalterlicher und neuzeitlicher Transfer- und Zweitsprachler sowie diverser Dokumentsorten mit flexibler Disputations-, Lehr-, Verhandlungs- und Urkundensprache erlebte folgenreiche Profilierungsetappen. Während einiger Entwicklungsphasen der lateinischen Scholastik fand in etlichen Konventen, klösterlichen Studienzentren und bereits gegründeten Universitäten im Westeuropa, Mitteleuropa, Britannien und der skandinavischen Ordensprovinz Dacia eine ambitionierte Kommentierung und Problematisierung von sprachlogischen, funktional-grammatischen und wissenschaftskonstitutiven Formulierungsprinzipien statt, unterfüttert mit fachjargonhaften bis fachsprachlichen Neuprägungen und Neologismen. Grundlinien solcher Professionalisierungstendenzen sind mit der sektoralen Entwicklung der Triviumdisziplinen ansatzweise, teilweise, nicht umfassend dokumentiert. Mit den ›auf drei Wegen‹ befindlichen Triviumdisziplinen wurden Logik/Dialektik, Grammatica (theoretisch informierte Sprachproduktions- und Sprachverstehenslehre sowie Lerngrammatik) sowie Rhetorik bezeichnet. Von den Objektbereichen her waren es Lingua-franca-Sprechwissenschaften: scientiae sermocinales. Als Sammeltitel verwendete man auch die Bezeichnung philosophia rationalis oder sermocinalis. Rhetorik implizierte Ethik (philosophia moralis) und umgekehrt. Die artes liberales integrierten in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts neue, bzw. weitere Wissenschaftszweige und hatten ihre Lehrkompetenz erheblich ausgedehnt. Auch bereits zu Lebzeiten des Jordanus de Alamania. Mancherorts subsummierten sie sogar Themen der Metaphysik und Naturphilosophie. Die Entwicklungsverhältnisse des ebenfalls zur Artistenfakultät zählenden Quadriviums (Arithmetrik, Geometrie, Geographie, Naturgeschichte, Astronomie, Astrologie und Musiktheorie), können wir hier in ihren Verwicklungen und Wissenschaftslehren (divisiones scientiae) nicht näher berücksichtigen; ebenso nicht den jeweiligen State-of-the-art von Theologie, Kirchenrecht, weltlichem Herrschaftsrecht, Metaphysik, Philosophie (scientia liberalis) und anderen Gebieten und Wissensformen, wogegen sich bei verschiedenen Orden nennenswerter Widerstand formierte und die nicht zum Lehrkanon gehörten (esoterische Alchymie, Magie). Eine gewisse Profilierung und Politisierung durch Neuprägungen und Neologismen ist im mittellateinischen Sprachgebrauch bereits beim Übergang von der Frühscholastik noch 12. Jahrhundert zur Hochscholastik des 13. Jahrhunderts erkennbar, also die Ausprägung von Fachjargon und Fachsprachen, eine Art ›Fachchinesisch‹. In dieser Scholastik-Etappe beherrschten die Sprachlogiker diverse Szenarien der Pariser Artistenfakultät und einiger anderer, sich bereits entwickelnder Studienzentren in Mitteleuropa.

Relativ gut dokumentiert sind die Auseinandersetzungen um die Modulationsbreite der Lehrfreiheit beim expandierenden Curriculum der Pariser Artistenfakultät im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts. Zum Kontext der Pariser Lehrtätigkeit von Magister Jordanus de Alamania bzw. Jordanus Teutonicus 1218/20 an der dortigen Artistenfakultät gehören sicherlich die Auswirkungen der seit 1210/15 geltenden, lokalen, auf Paris beschränkten und inhaltlich auf Naturphilosophie begrenzten Aristoteles-Lehrverbote sowie das Verbot pantheistischer Lehren des Amalricus Carnotensis (Amalrich von Bennes/Amaury de Bennes) und David de Dinando (David von Dinant an der Maas im heutigen Belgien). D.h. Lehrauffassungen und Kommentare, die direkt von der Physik und Metaphysik des Aristoteles Latinus und weiteren nichtchristlichen Überlieferungssträngen abhängen, öffentlich oder geheim, auch nicht in abgeschirmter, geschlossener Lehrveranstaltung zu lesen bzw. in Vorlesungen zu traktieren (nec legantur publice vel secreto). Nur Privatlesung blieb gestattet. Mathematik war nicht mitbetroffen. Nicht zuletzt ging es bei den Verboten um solche Lehrmeinungen, die man erst seit dem späteren 18. Jahrhundert missverständlich als ›neuplatonisch‹ bezeichnet, oder Richtungen der philosophisch-theologische Inhalte kombinierenden Lehrvermittlung, die um 1215 durchs Vierte Laterankonzil oder vorher schon durchs Pariser Provinzialkonzil 1210 als ›pantheistisch‹ diskreditiert worden sind. Zum Beispiel zählten auch arabisch-hellenistisch-persische Kompilationen und Rezeptionslinien zur menschlichen Seele, Universalseele und Partikularseele dazu. Die spätere Konflikt- und Verbotskulmination 1277 an der Pariser Universität spielt in diesem Kontext keine Rolle. Auch das Stichwort ›Picatrix‹ stammt aus späterer Zeit.

Diese speziell begrenzten Lehrverbote, exklusiv zugeschnitten auf die um Kompetenzerweiterung ringende Pariser Artistenfakultät, erfolgten teils durch Lokalsynoden, teils durch das Dekret des Kardinallegaten Robert de Courson 1215 – unter Androhung der Exkommunikation. Der erst latente Gegensatz, dann offene Eklat zwischen Theologischer und Artisten-Fakultät zu Paris im ersten Quartal des 13. Jahrhunderts hatte manifeste, curriculare Folgen und bestimmte deren Lehrklima zwischen 1210/15 und 1240. Die Magister der Pariser Artistenfakultät mussten sich auf die philosophia rationalis sive sermocinalis (Logik/Dialektik, Domänen der Grammatica sowie Rhetorik) und auf die philosophia moralis (Ethik/artes liberales et morales mit monastica (klösterliches Leben, Ordensgeschichte, Organisationsstrukturen, Rechtsverhältnisse), yconomica (wirtschaftliche Ordnung) und Politik (politica scientia), kombiniert mit rhetorica konzentrieren. Selbstverständlich im Bezug entsprechender Aristoteles-Latinus- und Cicero-Rezeption, teils anknüpfend an den 88. Brief Senecas (de liberalibus studiis) und an bereits zirkulierende, systematische Wissenschaftslehren (divisiones scientiarum). Siehe Grabmann 1936, Judy ed.1976, Zimmermann 1976, Lewry 1983. Und was der Pariser Artistenfakultät verboten war, blieb in Toulouse an der 1229 neu gegründeten Universität gestattet, womit auch in offenen Briefen (publice) um Studenten geworben wurde.

Die hier interessierenden Scientiae sermocinales, die lateinisch-scholastisch vermittelten Lingua-franca-Sprechwissenschaften, haben sich dann im westlichen Kontinental- und Mitteleuropa, England und Skandinavien im 13. Jahrhundert mit akribisch ausdifferenzierten Systemen und gewissen Wissenschaftlichkeitsansprüchen durchgesetzt. Systematisch explizierte Wissenschaftslehren sind erst seit der Hochscholastik paläografisch überliefert, nicht früher. Paradebeispiel ist De ortu scientiarum von Robert Kilwardby um 1250, einem Dominikaner, 1976 ediert. Bis in die Neuzeit expandierten, prosperierten und wirkten diese Lingua-franca-Sprechwissenschaften (scientiae sermocinales) quer durch Europa von Salamanca und Coimbra bis Kiew. Noch aufs Jahr 1706 datiert das Vorlesungsmanuskript der lateinischen, in Kiew produzierten, in Anlage, Stil und Durchführung pragmatisch-scholastischen Rhetorik des auch in Rom studierten, bedeutenden Kirchenfürsten und Reformpolitikers, Predigers, Dichters und Kiewer Akademieprofessors Feofan Prokopovič (Teofan ProkopovyÚ), des späteren Erzbischofs von Pskow, dann von Nowgorod und Vizepräsidenten des Heiligsten Regierenden Synods, einer der einflussreichsten Berater Zar Peters des Großen. Doch das bereits von den Humanisten des 15./16. Jahrhunderts mit stilistischen Normen überfrachtete und syntaktisch verkomplizierte Neulatein im schönsten neoklassischen Design trug maßgeblich zur Abwendung vom Latein als Massenmedium und zu dessen Untergang bei, nicht minder der Niedergang der Scholastik und wohl auch die nicht unerheblich auf kleinstaatliche Fürstenherrlichkeit fixierten Reformatoren, die Restauration nach den napoleonischen Befreiungskriegen und die verschiedentlich erzwungene Kreation weiterer Nationalstaatsgebilde, die viele linguae ydiomaticae zu neuen Nationalsprachen aufwerteten und protegierten. Dies verankerte die bizarre Prädominanz regionaler Nationalsprachen in Europa. Und schon im Laufe des 18. Jahrhunderts war das flexible, integrative und reintegrierende wie fachsprachlich profilierte europäische Massenmedium Latein in seinem europäischen Kommunikationsraum fürs breitere Publikum bereits erledigt.

Quellen

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